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  • Veröffentlichungsdatum 22.12.2020
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IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV: Praxis-IT absichern

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat im Dezember 2020 die im SGB V vorgeschriebene IT-Sicherheitsrichtlinie für vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Praxen verabschiedet. Ebenfalls wurde die Richtlinie zur Zertifizierung von IT-Dienstleistern durch die KBV beschlossen.

Vertragspsychotherapeutische Praxen müssen sich bis zum 1. April 2021 um die ersten Schritte zur digitalen Absicherung der Praxis-IT kümmern. Danach sollten nach dieser Richtlinie schrittweise weitere Maßnahmen zur Absicherung der Praxis erfolgen. Sie können dies entweder selbst, in Zusammenarbeit mit einem IT-Dienstleister ihres Vertrauens oder künftig mit einem von der KBV zertifizierten Anbieter tun. Die KBV wird in der nächsten Zeit solche zertifizierten Anbieter auf ihrer Webseite listen.

Die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV finden Sie hier.

Unser Tipp: Einige Mitglieder berichten uns derzeit, dass sie insbesondere von den Herstellern ihrer Praxisverwaltungssysteme Werbeangebote zur IT-Sicherheit erhalten. Greifen Sie nicht beim erstbesten Angebot zu, sondern warten Sie ab, bis sich im neuen Jahr weitere Anbieter auf dem Markt befinden und wählen Sie dann das für Ihre Praxis passende Angebot nach Preis, Umfang, Qualität und Vertrauenswürdigkeit der notwendigen IT-Dienstleistung aus.