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  • Veröffentlichungsdatum 09.06.2015
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Kassen und Psychotherapeuten schließen Gruppenpsychotherapievertrag in Schleswig-Holstein

Pressemitteilung 10/2015

Berlin, 09. Juni 2015. Obwohl Gruppenpsychotherapie eine effektive Behandlungsform bei psychischen Krankheiten darstellt, wird sie nur in zwei Prozent der Anträge auf Psychotherapie angewendet. Daher haben die Techniker Krankenkasse, Barmer GEK, Kassenärztliche Vereinigung Schleswig Holstein und die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) einen Vertrag zur Förderung der Gruppenpsychotherapie geschlossen. Sie hoffen, damit Versorgungsengpässen mit zusätzlichen Therapieplätzen zu begegnen. Zwar ist im Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) die Förderung von Gruppentherapien geplant, allerdings muss diese Vorgabe erst noch vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) in konkrete Regelungen umgesetzt werden. Erste Evaluationsergebnisse werden zeigen, ob der Vertrag eine gute Vorlage für die Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) im G-BA sein könnte.

In einem Selektivvertrag nach § 73c Sozialgesetzbuch V (SGB V) werden die größten Hemmnisse, die einem stärkeren gruppentherapeutischen Angebot im Wege stehen, beseitigt. Eine Erhebung der Universität Duisburg-Essen, die in Zusammenarbeit mit der DPtV im Jahre 2010 durchgeführt wurde, zeigte, dass hohe organisatorische und administrative Anforderungen Patienten und Therapeuten von der Beantragung einer Gruppentherapie abhielten.

Beispielsweise müssen sich Psychotherapeuten und Patienten schon bei der Beantragung einer Psychotherapie vorab festlegen, wie viele Sitzungen Einzeltherapie und Gruppentherapie erforderlich sein werden, obwohl diese Frage oft erst im Laufe einer Psychotherapie beantwortet werden kann. Während in der Verhaltenstherapie schon jetzt eine flexible Mischung von Einzel- und Gruppentherapie möglich ist, ist eine solche Mischung bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie bisher nicht möglich.

Auch ist der administrative Aufwand bei Langzeittherapien groß, denn hier muss für jeden Patienten der ausführlich begründete Antrag vorher von einem Gutachter befürwortet werden, damit ihn die Krankenkasse genehmigt. Schließlich lohnt sich Gruppentherapie auch finanziell kaum, denn das vorgesehene Honorar kann nur erreicht werden, wenn kein Gruppenteilnehmer fehlt. Wegen Urlaubs- und Krankheitszeiten der Patienten ist eine volle Besetzung der Gruppe aber nur selten der Fall.

Diese Hindernisse beseitigt der nun abgeschlossene Vertrag für die Verhaltenstherapie und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie durch zielgerichtete Maßnahmen:

  • Über das Mischungsverhältnis von Gruppen- und Einzelbehandlung kann der Psychotherapeut jederzeit, auch während einer laufenden Therapie, entscheiden
  • Das Gutachterverfahren wird für alle im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungen ausgesetzt. In begründeten Einzelfällen können die Krankenkassen hiervon abweichen.
  • Das neue flexible Vergütungssystem, welches sich an der tatsächlichen Teilnehmerzahl der jeweiligen Sitzung orientiert, schafft einen Anreiz für kleinere Gruppengrößen und vermeidet, dass die Terminabsage einzelner Patienten zulasten des Therapeuten geht.

Die Teilnahme an dem Vertrag ist auf Schleswig-Holstein beschränkt. Die Teilnahme ist freiwillig. Als Psychotherapeut kann an dem Vertrag teilnehmen, wer Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder überwiegend psychotherapeutisch tätiger Arzt ist. Bisher haben sich bereits 71 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Schleswig-Holstein in den Vertrag eingeschrieben. Voraussetzung dafür ist die spezielle Qualifikation zur Gruppenpsychotherapie. Da der Erwerb dieser Qualifikation sehr aufwendig ist und Gruppenpsychotherapien, die in der Qualifizierungsphase durchgeführt werden, nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können, sollte ursprünglich eine Übergangsregelung geschaffen werden, die dies ermöglicht hätte. Zum großen Bedauern der Vertragsteilnehmer hat das Bundesversicherungsamt hier aber einen Riegel vorgeschoben.

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein übernimmt die Aufgabe, die Teilnahmevoraussetzungen der Psychotherapeuten und Ärzte zu prüfen, ein entsprechendes Psychotherapeutenverzeichnis zu führen und die Leistungen abzurechnen. Die Krankenkassen vergüten die Leistungen vierteljährlich, sie informieren auch ihre Versicherten über das neue gruppentherapeutische Angebot.

Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung hofft, dass im Zuge der Reform der Psychotherapierichtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss die Verbesserungen, die dieses innovative Projekt mit sich bringt, den Versicherten aller Krankenkassen bundesweit zugute kommen werden.