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  • Veröffentlichungsdatum 19.12.2019
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KBV: Erfolgreiche Beschlüsse zur ambulanten Psychotherapie und Digitalisierung im Gesundheitswesen

Zwei Anträge unter Mitwirkung des DPtV-Bundesvorstands wurden auf der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Berlin einstimmig beschlossen:

Sicherung der Rahmenbedingungen für die ambulante Psychotherapie

Das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz sieht ein Qualitätssicherungs-Verfahren als Ersatz für das derzeitige Antrags- und Gutachterverfahren bis Ende 2022 vor. Mit dem Antrag forderten u. a. Gebhard Hentschel, Barbara Lubisch, Anke Pielsticker und Michael Ruh (DPtV-Bundesvorstand und KBV-Vertreter) den KBV-Vorstand auf, dabei die Sicherstellung einiger Rahmenbedingungen zu überwachen. Die Indikationsstellung müsse weiterhin in den Händen von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen liegen. Bestehende Kontingente dürfen nicht eingeschränkt und die Langzeittherapie muss gesichert werden. Neue Maßnahmen der Qualitätssicherung müssen vor Einführung evaluiert werden, möglichst unbürokratisch sein und den therapeutischen Prozess unterstützen. Außerdem forderten die Psychotherapeut*innen, dass die hochsensiblen Patientendaten absolut vertraulich zu behandeln sind. Der Antrag wurde durch die Vertreterversammlung einstimmig ohne Gegenstimmen verabschiedet.

Digitalisierung im Gesundheitswesen

In einem weiteren Antrag vorgestellt durch Barbara Lubisch, stellvertretende Vorsitzende der Vertreterversammlung, wurde der KBV-Vorstand aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass beim Einsatz elektronischer Medien für Vertragsärzt*innen und -psychotherapeut*innen wichtige Punkte beachtet werden: der zusätzliche Zeitaufwand in den Praxen, die Verbesserung der Patientenversorgung und der Schutz der Patientendaten. Digitale Anwendungen sollen, wie Medikamente, den medizinischen Nutzen, die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit nachweisen. Außerdem müssen sie ärztlich/psychotherapeutisch verordnet werden. Auch dieser Antrag wurde einstimmig ohne Gegenstimmen verabschiedet.