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  • Veröffentlichungsdatum 25.04.2022
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KBV schreibt Bestellung als Gutachterin und Gutachter aus

Interessierte, die die entsprechenden Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen, können sich in der Zeit vom 15. April bis zum 30. Juni 2022 für eine Gutachtertätigkeit bewerben. Der Bestellungszeitraum beginnt ab dem 1. Januar 2023 und umfasst fünf Jahre. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist in der Ausschreibung ausdrücklich darauf hin, dass das Gutachterverfahren mit der Einführung eines neuen Qualitätssicherungsverfahrens durch den Gemeinsamen Bundesausschuss für die ambulante Psychotherapie abgeschafft werden soll und der Bestellungszeitraum insofern unter Vorbehalt der Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe in Paragraf 92 Absatz 6a Satz 6 SGB V steht. Die erneute Bestellung von Gutachter*innen zeigt aber auch, dass die Einführung des umstrittenen alternativen QS-Verfahrens wohl nicht fristgerecht zum 31.12.2022 stattfinden wird.

Qualifikationsanforderungen

Die Qualifikationsanforderungen an eine Bestellung als Gutachter*in ergeben sich aus Paragraf 36 der Psychotherapie-Richtlinie und Paragraf 12 der Psychotherapie-Vereinbarungen. Die KBV und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) können gemäß den Regelungen der Richtlinie kein Ermessen anwenden. Werden die Anforderungen erfüllt bzw. nicht erfüllt, führt dies immer zu einer Berufung bzw. Ablehnung der Bewerbung.

Eine Berufung erfolgt jeweils für diejenigen Psychotherapieverfahren (Analytische Psychotherapie, Systemische Therapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie) und diejenige Altersgruppe (Kinder und Jugendliche, Erwachsene; Systemische Therapie nur für Erwachsene), für die eine Bewerbung erfolgt. Für die Systemische Therapie bei Erwachsenen kann aufgrund einer Übergangsregelung in Paragraf 40 der Psychotherapie-Richtlinie in einem definierten Umfang von einzelnen Vorgaben abgewichen werden. Die Bewerbung kann bei entsprechender Qualifikation jeweils Gruppenpsychotherapie mit einschließen.

Bewerbungsverfahren

Wie bei der Ausschreibung 2017 ist eine Bewerbung ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular möglich. Dieses finden Sie unter www.kbv.de/824886

Gegenwärtig bestellte Gutachter*innen weisen nur eine aktuell andauernde Supervisoren- und Dozententätigkeit und eine aktuell andauernde vertragsärztliche Tätigkeit nach und teilen gegebenenfalls Änderungen der bereits vorgelegten Nachweise mit.

Zum Nachweis der Supervisoren- und Dozententätigkeit wird ein verpflichtend vorgegebenes Nachweis-Formular bereitgestellt: www.kbv.de/992285

Die DPtV begrüßt, dass das Bewerbungsverfahren mit der Reform des Gutachterverfahrens deutlich demokratisiert wurde und transparent nachvollziehbaren Qualitätsanforderungen unterliegt. Über Schulungen und regelmäßige Austausche findet während der gutachterlichen Tätigkeit ein Erfahrungsaustausch und weitere Unterstützung statt.