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  • Veröffentlichungsdatum 23.08.2019
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KBV und GKV-Spitzenverband einigen sich auf Punktwerterhöhung 2020

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben ihre Honorarverhandlungen für 2020 abgeschlossen. Der Orientierungswert – die Grundlage für die Preisberechnung psychotherapeutischer und ärztlicher Leistungen im EBM – steigt zum 1. Januar 2020 um 1,52 Prozent. Außerdem werden Videosprechstunden mit einer Anschubfinanzierung gefördert. Die Fördermöglichkeit gilt für zwei Jahre und kann bis zu 500 Euro pro Praxis und Quartal betragen. Über die Umsetzung dieser Förderung werden wir Sie zeitnah informieren.

Nicht ausverhandelt ist hingegen der „neue EBM“, der ebenfalls in 2020 in Kraft treten soll. Darin enthalten ist die Umsetzung des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und die dort geforderte Aufwertung der „sprechenden Medizin“.