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  • Veröffentlichungsdatum 19.06.2020
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KBV: Videosprechstunde bis 30. September 2020 verlängert

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) haben sich darauf verständigt, einige Corona-Sonderregelungen für die ambulante Versorgung bis zum 30. September 2020 zu verlängern. Dies betrifft die Videosprechstunden, die nun weiterhin unbegrenzt angeboten werden können. Neben Einzeltherapiesitzungen gilt dies auch für Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorischen Sitzungen (auch neuropsychologische Therapie) per Video. Auch Gruppenpsychotherapien können bis Ende September in Einzelpsychotherapien umgewandelt werden, ohne dass hierfür eine Begutachtung oder gesonderte Antragstellung bei der Krankenkasse erfolgen muss. Die Möglichkeiten zur psychotherapeutischen Konsultation per Telefon enden jedoch zum 30. Juni 2020.

Weitere Details finden Sie hier:
https://www.kbv.de/html/coronavirus.php#content45248
https://www.kbv.de/html/1150_46724.php