Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 14.01.2019
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Keine Diskriminierung psychisch kranker Menschen - 200.000 Mitzeichner fordern Änderung des TSVG

Gemeinsame Pressemitteilung - TSVG vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

In der heutigen öffentlichen Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu den Folgen des Terminservice- und  Versorgungsgesetzes (TSVG) wurden die befürchteten Nachteile für betroffene Patienten nochmals dargelegt. In § 92, Abs. 6a Sozialgesetzbuch V (SGB V) [Entwurf] ist eine sog. gestufte und gesteuerte Versorgung für psychisch kranke Menschen vorgesehen. Das soll heißen, vor der eigentlichen Behandlung hat ein für die Behandlungssteuerung zuständiger Vertragsarzt oder psychologischer Psychotherapeut eine Begutachtung vorzunehmen. Damit würde erstmals der Direktzugang zum Behandler versperrt und eine zusätzliche Belastung für die betroffenen Menschen aufgebaut. Außerdem würden damit psychisch kranke Personen diskriminiert. In keinem anderen medizinischen Bereich gibt es eine derartige Vorabbeurteilung.

Ariadne Sartorius, die die von den drei Psychotherapeuten Verbänden Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (VAKJP) initiierte Petition eingebracht hatte, forderte vor dem Petitionsausschuss in Anwesenheit des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn, die Streichung des Passus. Sie schlug u.a. vor, eine vertragliche Gestaltung von Kooperationsmodellen zur besseren Vernetzung in der Behandlung von Patienten mit komplexem Behandlungsbedarf zu schaffen. „Der große Erfolg der Petition spricht für sich“, betonte Sartorius. Zu den 200.000 Mitzeichnern gehörten nicht nur Psychotherapeuten, sondern viele betroffenen Menschen und ihre Angehörigen und schlicht Bürger, die die zusätzliche Belastung von hilfesuchenden Patienten eindeutig ablehnen.“

Die tragenden Verbände sind sich einig: Eine vorgeschaltete Instanz, die über den Zugang zur Psychotherapie entscheidet, würde eine weitere Hürde darstellen, den Zugang erschweren und überdies Kapazitäten binden, die dringend für die Behandlung gebraucht werden.“ Zudem entfalten die Neuerungen der im April 2017 in Kraft getretenen, reformierten Psychotherapie-Richtlinie ihre Wirkung in der Versorgung, hier seien die Ergebnisse der bereits initiierten Evaluation dieser neuen Versorgungselemente unbedingt abzuwarten. Einig sei man sich auch darin, sagte die Petentin, dass die Versorgung für manche Patientinnen und Patienten verbessert werden müsse. Sartorius kündigte die Bereitschaft der Verbände an, gemeinsam jene psychisch Erkrankten in den Blick zu nehmen, die einen komplexen Behandlungsbedarf aufwiesen: „Das bedeutet dass die Versorgung durch nur einen Behandler nicht ausreicht, sondern ein Netz an Behandlern und Institutionen benötigt wird, mit zum Beispiel, psychotherapeutischen, psychiatrischen und soziotherapeutischen Behandlungsbausteinen oder auch mit  Maßnahmen der Jugendhilfe.“ Als ein positives Beispiel für ein solches Konzept der Koordination und Vernetzung, das auch für die Berufsausübung der Psychiater entlastend und attraktiv sein könne, nannte sie das Modellprojekt NPP-Vertrag in Nordrhein.

Gute psychotherapeutische Versorgung benötigt ausreichende Kapazitäten. Es ist klar, dass in den unterversorgten Regionen Deutschlands mehr Psychotherapeuten benötigt werden. Eine angemessene Bedarfsplanung ist somit Grundlage aller weiteren Überlegungen. „Wenn diese Patientengruppe vermehrt von Psychotherapeuten mitversorgt werden solle, so dürfe dies nicht zu Lasten anderer Patientengruppen gehen, die dann unversorgt blieben“, sagte Sartorius.

Im Namen der Psychotherapeutenverbände appellierte sie an den Petitionsausschuss, sich für die Streichung der besagten Passage in § 92 Abs. 6 einzusetzen.

Vertreter der Psychotherapeutenverbände werden am Mittwoch, dem 16. Januar, 14.30 – 17.30 Uhr, Gelegenheit erhalten, auch bei der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages die Argumente für die Streichung des problematischen Passus und eigene Vorstellungen zur Verbesserung der Versorgung darzulegen. Darüber hinaus signalisierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in seinen Ausführungen weitere Gesprächsbereitschaft. Bereits am Donnerstag, dem 17. Januar 2019 soll die Diskussion zu einer besseren psychotherapeutischen Versorgung in einer Gesprächsrunde im Deutschen Bundestag fortgesetzt werden, zu der der Minister Vertreter von Berufs- und Fachverbänden, aber auch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen geladen hat.