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  • Veröffentlichungsdatum 18.05.2021
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Keine Rationierung ambulanter Richtlinienpsychotherapie!

Psychotherapeut*innen fordern Streichung des GVWG-Änderungsantrags 49

Gegen jede Rationierung von Leistungen ambulanter Richtlinienpsychotherapie spricht sich ein breites Bündnis psychotherapeutischer Verbände aus. Anlass ist der Änderungsantrag 49 zum Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG), demzufolge der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüfen solle, wie die psychotherapeutische Versorgung „schweregradorientiert und bedarfsgerecht“ sichergestellt werden könne. Dahinter, so die Verbände, verstecke sich jedoch eine Beschneidung der bisherigen Psychotherapie-Leistungen. Eine Behandlung „nach Tabelle“, die Patient*innen eine Anzahl an Therapiestunden zuweist, dürfe es auf keinen Fall geben. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT), die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT), die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) und die Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (VAKJP) fordern daher, die geplante Änderung in § 92 Absatz 6a SGB V zu streichen.

Bedarfsgerechte Therapie wichtig

In einem Brief an den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags bekräftigten die Verbände, dass psychotherapeutische Leistungen der ambulanten Richtlinienpsychotherapie schon jetzt bedarfsgerecht und am Schweregrad orientiert eingesetzt würden. Dazu seien kontingentbezogene Anzeige- und Genehmigungsschritte gegenüber den Kostenträgern festgeschrieben. Daten zeigten zudem, dass die Therapielängen erheblich variierten, sodass individuell dosiert und bedarfsgerecht indiziert und behandelt werde.

Richtlinien-Ergebnisse abwarten

Die Psychotherapeut*innen weisen außerdem darauf hin, dass eine bedarfsgerechte Versorgung von Versicherten mit komplexem Behandlungsbedarf insbesondere bei schweren psychischen Erkrankungen bereits in der Richtlinie nach § 92 Abs. 6b angelegt sei. Diese neue Richtlinie, die der G-BA voraussichtlich im Herbst verabschieden werde, müsse zunächst in der Versorgung ankommen und evaluiert werden, bevor gegebenenfalls erneute Anpassungen erfolgten. Das breite Verbände-Bündnis betont, dass zusätzliche Regelungen und Eingriffe daher zurzeit nicht notwendig seien.

Die Verbände vertreten insgesamt ca. 30.000 ärztliche Psychotherapeut*innen, Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen.