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Klare Kompetenzen und sicheres Honorar für Psychotherapeuten
Um den steigenden Bedarf der Versorgung psychisch kranker Menschen sicherstellen zu können, müssen die Berufsgruppen der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten deutlich gestärkt werden. „Psychotherapeuten sind keine Fachärzte, sondern eine eigenständige Berufsgruppe“, verdeutlichte der Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), Dipl.-Psych. Dieter Best, heute in Berlin während des Symposiums: Zunahme Psychischer Erkrankungen - Antworten für die Versorgung.
Per Gesetz wurden die Psychotherapeuten vor elf Jahren in das System der Kassenärztlichen Vereinigungen integriert. Eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen und ihrer Stellung im KV-System ist dringend notwendig, damit die Versorgung auch in Zukunft gewährleistet werden kann. Psychotherapeuten stehen dauernd in der Konfliktlinie zwischen den Haus- und Fachärzten, was ihren Beitrag zur Versorgung schwächt, betont Best.
Best forderte, bei der zukünftigen Bedarfsplanung auch die Landespsychotherapeutenkammern und nicht nur die Ärztekammern mit einzubeziehen. Dabei dürfe nicht auf die heutigen Verhältniszahlen aufgesetzt werden, da sonst Psychotherapeutensitze wegfallen würden.
„Wie wichtig die ausreichende Anzahl von Psychotherapeuten ist, zeigen alle aktuellen Auswertungen der großen Krankenkassen. Durch die gesellschaftlichen Veränderungen – Arbeitslosigkeit, Vereinsamung, hoher Druck am Arbeitsplatz – wird der Behandlungsbedarf weiter steigen“, zeigte sich Best überzeugt. „Mit Psychotherapie können die langen Ausfallzeiten im Berufsleben verringert werden, ebenso die hohen Verschreibungszahlen von Antidepressiva.“ Ein Fünftel aller Erwerbstätigen sind nach dem gerade veröffentlichten Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse seelisch belastet. Arbeitslose Frauen erhalten am meisten Antidepressiva.
Bis heute dürfen Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Patienten nicht in ein Krankenhaus einweisen, noch ist es ihnen erlaubt Heilmittel zu verschreiben oder Überweisungen an Ärzte ausstellen. „Hier muss sich etwas bewegen“, unterstrich Dipl.-Psych. Barbara Lubisch. Die stellvertretende Bundesvorsitzende betonte, dass diese Faktoren unerlässlich für eine verbesserte Patientenversorgung sind. „Damit lassen sich zugunsten der Versorgung die Wege für die Patienten deutlich verkürzen. Dies kommt unseren Patienten direkt zugute, denn sie erhalten so schneller die Versorgung, die sie für ihre Gesundung benötigen“.
Auf Unverständnis stößt bei der DPtV, dass bisher die Leitung psychotherapeutischer Krankenhausabteilungen Ärzten vorbehalten ist. Gleiches gilt für die Leitung von Medizinischen Versorgungszentren. Für Ärzte und Psychotherapeuten soll gleiches Recht gelten.
Gleiches Recht fordert die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung auch hinsichtlich der Vergütungsregelungen. „Das Gesetz muss hier klare Definitionen formulieren, was unter angemessener Vergütung zu verstehen ist. Wir können nicht akzeptieren, dass der Bewertungsausschuss die Maßgabe „angemessene Vergütung“ auf Dauer so auslegt, dass das Maximaleinkommen eines Psychotherapeuten nie höher sein kann als das Durchschnittseinkommen eines Arztes.“
Und weiter: „Da jede Psychotherapie vorab von den Krankenkassen genehmigt werden muss, muss auch eine Nachschusspflicht der Krankenkassen gesetzlich festgelegt werden, wenn die vorab vereinbarte Vergütung nicht ausreicht. Dieses Morbiditätsrisiko darf nicht den Behandlern aufgebürdet werden. Dies bezieht sich sowohl auf die zeitgebundene und genehmigungspflichtige Psychotherapie, als auch auf die für die diagnostische Abklärung und Indikationsstellung notwendigen probatorischen Sitzungen und biographischen Anamnesen“ verdeutlichte Best.