Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 15.10.2021
  • Ort Berlin
  • Art Meldung

Komplexversorgung: DPtV fordert BMG auf, zu intervenieren

Die DPtV begrüßt die Verabschiedung einer Erstfassung der „Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf“ (KSVPsych-RL). Gleichzeitig werden erhebliche Hemmnisse der Umsetzung prognostiziert und die Rechtsaufsicht aufgefordert, die Richtlinie nur unter Auflagen der Nachbesserung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu genehmigen.

Nach langen Beratungen hatte der G-BA am 2. September 2021 die KSVPsych-RL beschlossen. Die Verfahrensordnung sieht vor, dass das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss rechtlich prüft und gegebenenfalls Auflagen der Nachbesserung an den G-BA richtet.

Die DPtV kritisiert, dass Patient*innen, die an dem Programm teilnehmen, eine differenzialdiagnostische Abklärung durch eine/n Fachärzt*in durchlaufen sollen, obwohl sie bereits ein Erstgespräch im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde absolviert haben. Für schwer psychisch erkrankte Patient*innen und Patienten stellt dies eine erhebliche Belastung dar. Zudem kann wegen des Fachärzt*innen-Mangels keine wohnortnahe flächendeckende und zeitnahe differentialdiagnostischen Abklärung gewährleistet werden.

Die Wahlfreiheit der Patient*innen werde außerdem eingeschränkt, da bei behandlungsleitenden somatischen Hauptdiagnosen, relevanten somatischen Komorbiditäten oder wechselnden Therapieschemata bei psychopharmakologischen Behandlungen ein Wechsel zu einem/r Bezugsärzt*in vorgesehen ist. Schon jetzt versorgen Psychotherapeut*innen jedoch Patient*innen mit den genannten Indikationen in enger Abstimmung mit qualifizierten Fachärzt*innen.

Zudem kann nur Bezugspsychotherapeut*in werden, wer über einen vollen Versorgungsauftrag verfügt. Diese Voraussetzung sollte dringend gestrichen werden, da ein wohnortnahes und flächendeckendes Versorgungsangebot mit dieser Einschränkung nicht erreicht werden kann.

Weiterhin fordert die DPtV Nachbesserungen und Präzisierungen in Bezug auf die Koordination der Versorgung und der Mindestanforderungen an die Netzgröße. Die Forderungen mit allen Details finden Sie in der vollständigen Stellungnahme.

Hans Strömsdörfer
Hans Strömsdörfer M.A.
Pressesprecher
Telefon: 030 235009-27
E-Mail: presse[at]dptv.de