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  • Veröffentlichungsdatum 25.04.2023
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Konnektortausch noch abwarten

In letzter Zeit informieren einige Softwarehersteller, dass die bisherigen TI-Finanzierungspauschalen zum 30.06.2023 auslaufen. Diese sollen zum 01.07.2023 in kontinuierliche, monatliche Refinanzierungsbeträge umgestellt werden. Damit sollen die künftigen Kosten für neue Konnektorenlösungen, Updates etc. Stück für Stück finanziert werden. Da sich bisher die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV- SV) nicht auf eine Höhe dieser monatlichen Zahlungen haben einigen können, wird nun voraussichtlich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Beträge festlegen.

Die von Psychotherapeut*innen in aller Regel genutzten Secunet-Konnektoren müssen wahrscheinlich nicht nach fünf Jahren getauscht werden. Die Gematik hat angekündigt, im dritten Quartal eine Lösung zu genehmigen, nach der die Secunet-Konnektoren weitere zwei Jahre genutzt werden können. Das heißt, dass Vorschläge nun schnell auf einen Konnektortausch hinzuwirken oder sich für eine „TI as a service“-Lösung im Rechenzentrum zu entscheiden für Psychotherapiepraxen unter Nutzung von Secunet-Konnektoren derzeit nicht notwendig sind. Sie können zunächst das dritte Quartal abwarten und müssen künftig anzuschaffende TI-Komponenten im Regelfall sowieso Stück für Stück über die neuen monatlichen Erstattungsbeträge refinanzieren.

Einige Konnektorzertifkate laufen auch bei den Secunet-Konnektoren bereits im November 2023 aus, so dass in diesen Fällen prinzipiell noch eine Erstattung nach den alten Erstattungspauschalen möglich wäre. Entscheiden Sie selbst, ob sich der Aufwand lohnt oder ob Sie auf die vermutlich kommende Softwarelösung warten möchten.

Wir informieren Sie zeitnah im laufenden dritten Quartal über die weiteren Entwicklungen.