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  • Veröffentlichungsdatum 10.12.2013
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  • Art Pressemitteilung

Krankenkassen setzen psychisch Kranke unter Druck

Unzulässige Einflussnahme auf Therapiegeschehen - Pressemitteilung 20/13

Immer öfter kommt es vor, dass psychisch kranke Menschen während ihrer Behandlungszeit von den Krankenkassen mit Anrufen und Befragungen drangsaliert und unter Druck gesetzt werden. Durch solche Anfragen fühlen sich die betroffenen Patienten massiv verunsichert, wie Erfahrungsberichte von Psychotherapiepatienten und Psychotherapeuten zeigen, die die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) jetzt in Auszügen veröffentlicht hat. „Offenbar ist der ökonomische Druck durch lange Arbeitsunfähigkeits-Zeiten (AU) und Krankenhausbehandlungen durch psychische Krankheiten für die Krankenkassen so groß, dass sie glauben, mit solchen Maßnahmen Kosten sparen zu können“, bemängelt die Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung Dipl.-Psych. Barbara Lubisch dies Vorgehen.
 
Barbara Lubisch stellt klar: „Psychische Krankheiten sind oft langwierig; eine Psychotherapie lässt sich durch Druck nicht beschleunigen.  Es werden ja oft gerade die Menschen krank, die hohe Ansprüche an sich stellen, sich nicht angemessen abgrenzen und zur Wehr setzen können“. Es sei unverantwortlich von den Krankenkassen, durch dieses Vorgehen quasi in das Therapiegeschehen einzugreifen.
 
Die  Krankenkassen bedienen sich zunehmend externer Dienstleister, um die Kosten psychischer Krankheiten zu verringern. Dabei wird zum Teil massiver Druck auf die Versicherten ausgeübt, wieder zur Arbeit zu gehen, eine Psychotherapie zu beginnen oder den Psychotherapeuten zu wechseln.  „Es wäre sinnvoller, die Krankenkassen würden das Geld, das sie für ihre „Beratungsdienste“ ausgeben,  in die Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung stecken“.
 
Die DPtV stellt zu den Anfragen der Krankenkassen klar, dass kein Patient zu Auskünften über seine Erkrankung verpflichtet ist und sich weigern sollte, Informationen über die Krankheit und den Psychotherapieverlauf zu geben. Zwar haben gesetzlich Versicherte die Pflicht, auf Verlangen der Krankenkasse Auskünfte über Daten zu geben, die die Krankenkasse für ihre Aufgaben benötigt, z.B. über das Einkommen. Krankenkassen können auch den medizinischen Dienst (MDK) mit gutachterlichen Stellungnahmen zur Arbeitsunfähigkeit beauftragen. Die Überwachung oder gar Einmischung in eine Therapie ist aber sowohl der Krankenkasse als auch dem MDK untersagt.