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  • Veröffentlichungsdatum 07.08.2020
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Kritik an der Umsetzung der Telematikinfrastruktur (TI) und einer geplanten IT-Sicherheitsrichtlinie

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

für erheblichen Unmut sorgen weiterhin die Umsetzung der Telematikinfrastruktur (TI), die geplanten weiteren elektronischen Anwendungen in den Praxen und eine geplante IT-Sicherheitsrichtlinie, mit der die Datensicherheit in den Praxen gewährleistet werden soll.

Die DPtV teilt und unterstützt die Kritik, die in einem offenen Brief der Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder an Bundesgesundheitsminister Herrn Spahn trefflich zusammengefasst wird:

„Gegenwärtig ist den Niedergelassenen der Mehrwert digitaler Anwendungen nicht mehr zu vermitteln. Die Vertragsärzte haben die Pflichten, die späteren Datennutzer wie z. B. Krankenkassen und Arbeitgeber aber den Vorteil in Form von besseren und schnelleren Informationen. Zudem müssen die Praxen teilweise die Kosten für technisches Versagen dieser Systeme selbst tragen. Sie werden gleichzeitig mit Sanktionen bedroht, wenn sie nicht fristgemäß Anwendungen implementieren, die entweder noch nicht verfügbar oder technisch unausgereift sind.

Die derzeitigen Digitalisierungskonzepte bedeuten für die Praxen keine Arbeitserleichterung, sondern stellen eine zunehmende Bürokratisierung im ärztlichen Alltag dar…“  

https://www.kbv.de/media/sp/2020_07_24_Schreiben_an_BM_Jens_Spahn___Digitalisierung.pdf 

 

Nach einem unzumutbaren Start der TI-Einführung in den Praxen (TI-Komponenten konnten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, Sanktionen durch Honorarabzug werden selbst für unverschuldete Verzögerungen der TI-Anbindung umgesetzt, keine wirklich kostendeckenden Erstattungspauschalen etc.) kam es im Mai 2020 zu einem  lang anhaltenden Ausfall der Telematikinfrastruktur in vielen Praxen. Die gematik übernahm nur zögerlich die Verantwortung und trat schließlich in Verhandlungen über mögliche Folgekosten mit den Praxissoftwareherstellern ein.

Die Vertreterversammlung der KBV hat dazu am 12.06.2020 unter Beteiligung der psychotherapeutischen Mitglieder einen einstimmigen Beschluss gefasst: 

“Den Praxen dürfen durch einen solchen Ausfall der zentralen Infrastruktur keinerlei Kosten entstehen. Es darf also keine Sanktionen geben und es muss eine klare Regelung geben, dass die Praxen von den Kosten der Fehlerbehebung und der Rechnungsabwicklung freigestellt werden…“.

https://www.kbv.de/media/sp/2020_06_12_Resolution_KBV_VV_gematik.pdf

 

Zu weiteren Ungereimtheiten führt jetzt die Umsetzung erster praxisbezogener Anwendungen der Telematikinfrastruktur: der elektronische Notfalldatensatz und Medikationsplan, die elektronische Vermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durch die Arztpraxis an die Krankenkasse sowie die geplante Befüllung der elektronischen Patientenakte durch niedergelassene Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen. Auch hier ist absehbar, dass die teilweise mit Sanktionen belegten Zeitvorgaben nicht zu halten sind, der bürokratische Aufwand zunächst zunehmen wird und der Nutzen für die Versorgung unserer Patient*innen derzeit nicht erkennbar ist:

„1. Der Mehrwert der Digitalisierung und insbesondere der Anbindung an die TI muss für die Niedergelassenen klar erkennbar sein. Neue digitale Anwendungen müssen sich auf die originären Aufgaben der Vertragsärzte beschränken.

2. Vor der Einführung von Systemen der Digitalisierung muss deren Funktionsfähigkeit gewährleistet sein. Zudem ist sicherzustellen, dass es ein dauerhaftes Ersatzverfahren gibt.

3. Die Zeiträume für die Einführung digitaler Anwendungen müssen angemessen im Hinblick auf Plausibilität und Machbarkeit sein. Bestehende Fristen zur Umsetzung müssen erheblich verlängert werden, um entsprechende Übergänge und Anpassungen bis zur Funktionsfähigkeit sicher zu ermöglichen.

4. Die Androhung von Sanktionen bei nicht fristgemäßer Implementierung erzeugt unnötige Widerstände und ist daher kontraproduktiv….“

heißt es richtig in dem Anschreiben an den Bundesminister.

 

Der Gesetzgeber hat die KBV und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) beauftragt, bis zum 01.07.2020 eine Richtlinie zur IT-Sicherheit in den ärztlichen, psychotherapeutischen und zahnärztlichen Praxen zu erarbeiten und im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) zu erlassen. Darin sollen die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit verbindlich festgelegt werden.

Völlig unklar ist auch hier, welche Kosten ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen in der Umsetzung der notwendigen IT-Sicherheit entstehen und wer für diese Kosten aufkommt. Die DPtV hält eine solche Klärung unbedingt für notwendig und unterstützte mit ihren Mitgliedern in der KBV-Vertreterversammlung den am 12.06.2020 gefassten Beschluss:

„Der Vorstand der KBV wird aufgefordert, der Vertreterversammlung erst dann einen Antrag zur IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V vorzulegen, wenn der Gesetzgeber eine aufwandsgerechte Finanzierung der von den Arztpraxen aus den aus der Richtlinie resultierenden Aufwände sichergestellt hat…“

 

Die KBV-Vertreterversammlung wird am 11.09.2020 die Beratungen dazu fortsetzen.

https://www.kbv.de/media/sp/2020_06_12_Resolution_KBV_VV_Finanzierung_IT_Sicherheitsrichtlinie.pdf

 

Mit kollegialem Gruß,
Ihr DPtV-Bundesvorstand