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Kritischer Blick auf Tarifverhandlung 2016 für angestellte PP/KJP - Story eines Teilerfolges?"
Nicht wirklich. Viele KollegInnen sagen "Nein" zum aktuellen, jedoch nicht gänzlich festgezurrten Verhandlungsergebnis zwischen der Gewerkschaft Ver.di und dem Verband kommunaler Arbeitgeber (VKA). Ende April soll der Federstrich unter die Ergebnisse gezogen werden. Die DPtV, insbesondere der Ausschuss Angestellte, setzt sich seit langem tariflich für eine fachärztliche Gleichstellung in den Institutionen für PP/KJP wie auch für eine angemessene tarifliche Eingruppierung von PiA ein. Anvisiert ist jetzt im Frühjahr 2016 für PP/KJP die endlich überfällige und deutliche Anhebung auf mind. TVöD 15 zu erreichen, doch hier legt v.a. der VKA seine Steine in den Weg, denn zu einem solchen Schritt sei man nicht bereit. So begann vor ein paar Tagen eine Verbändeübergreifende Protest-Welle, unterstützt mit der Resolution vom 28. Deutschen Psychotherapeutentag, deren Delegierte am 23.4. einstimmig eine Resolution "Pro-EG15" verabschiedete mit dem deutlichen Protest gegen dieses bisherige Ergebnis. Mit Verbände und BPtK-Rückendeckung und mit dieser "Angestellten-Resolution" des 28. DPT begannen explosionsartig Mail-/Post-Aktionen, die binnen kurzer Zeit auch erste Wirkung zeigten, zumind. bei Ver.di. Hier die Antwort der Ver.di Bundesfachbereichsleiterin S. Bühler - die Antwort des VKA ist noch ausstehend, bitte beteiligen Sie sich an den Protesten!
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist Ihnen/Euch gelungen, viele Psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen zu mobilisieren, an die Gewerkschaft ver.di Protestmails zu senden, weil sie mit dem bei den Tarifverhandlungen gefundenen Kompromiss zur künftigen Eingruppierung nicht einverstanden sind. Zu dieser Mobilisierung gratuliere ich.
Allerdings muss man ver.di, die zuständige Gewerkschaft für das Gesundheitswesen, nicht überzeugen: Unsere Forderung, die Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten der Entgeltgruppe 15 TVöD zuzuordnen, wurde von der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in den Verhandlungen über eine neue Entgeltordnung zum TVöD mit aller Vehemenz einschließlich der Konsequenz, hieran eine Einigung über die Entgeltordnung insgesamt scheitern zu lassen, abgelehnt. Den auch von uns vorgebrachten Sachargumenten war die VKA nicht zugänglich. Im Ergebnis war deshalb leider nur eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 14 erreichbar. Diese Eingruppierung stellt jedoch eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Rechtslage dar, die eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 13 vorsieht.
Unserer Prüfung hat ergeben, dass unter den Protestierenden kaum ver.di-Mitglieder sind und hier offenbart sich ein Dilemma. Tariffragen sind am Ende immer Machtfragen. Am besten unterstützt man die berechtigten Forderungen der Beschäftigten im Gesundheitswesen, in dem man die Gewerkschaft stark macht, die die Beschäftigten stark macht. Am besten gleich hier: www.mitgliedwerden.verdi.de
Es gibt Bewegung im Gesundheitswesen, das zeigt die Beteiligung an den laufenden Aktionen und Streiks. Deshalb ist mir der Hinweis wichtig: Es ist kein Naturgesetz, dass die neue Entgeltordnung Jahrzehnte nicht mehr angepackt wird.
Mit kollegialen Grüßen
Sylvia Bühler
Mitglied des Bundesvorstandes
Bundesfachbereichsleiterin
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Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
Bundesverwaltung
Fachbereich 3
Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen
Gesundheitspolitik