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  • Veröffentlichungsdatum 02.03.2009
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  • Art Pressemitteilung

KV Sachsen diskriminiert ihre psychotherapeutischen Mitglieder

Pressemeldung 01/2009

Gegen die Behauptung der sächsischen stellvertretenden KV-Vorsitzenden Dr. Ulrike Schwäblein-Sprafke in der Sächsischen Zeitung, an der momentanen Honorarmisere im Land sei die Einbeziehung der Psychotherapeuten in die Kassenärztlichen Vereinigungen verantwortlich, äußerte sich die sächsische Landesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) Angela Gröber sehr deutlich: „Die sächsischen Ärzte haben über den bundesweiten Finanzausgleich erheblich profitiert, ebenso die Psychotherapeuten. Was an zusätzlichem Geld für die Psychotherapie zur Verfügung steht, stellen die Krankenkassen gesondert zur Verfügung, entsprechend den Beschlüssen des Erweiterten Bewertungsausschusses vom August 2008, dem Gremium, das für die Vergabesystematik der Honorare zuständig ist. Wie sollen dann die Psychotherapeuten für Honorarverluste verantwortlich sein?“, fragte Dipl.- Psych. Angela Gröber. „Die KV will mit diesen haltlosen Anschuldigungen lediglich von ihren eigenen Versäumnissen bei der Umsetzung der neuen Honorarordnung ablenken“, betonte die DPtV-Landesvorsitzende. "Die West-Ost-Angleichung der Honorare soll wohl nur für die Ärzte und nicht für die Psychotherapeuten gelten“.

Die Äußerung der stellv. KV-Vorsitzenden Schwäblein-Sprafke passt zu einem Interview, das der Vorsitzende der KV Sachsen Heckemann kürzlich gegeben hat. Darin hatte Heckemann bedauert, dass die Integration der Psychotherapeuten in den KVen von den Ärzten finanziert worden sei. Tatsache aber ist, beschreibt der Vorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung, Dipl.-Psych. Dieter Best, dass die Psychotherapeuten ihr Honorar 15 Jahre lang über die Sozialgerichte einklagen mussten. Psychotherapeuten stehen in der Einkommensskala der ärztlichen Fachgruppen mit Abstand an unterster Stelle. „Leider erleben wir derzeit in mehreren KVen das Phänomen, dass die Probleme bei der Umsetzung der Vergütungsreform den Psychotherapeuten in die Schuhe geschoben werden“, unterstreicht Best. Die alten Vorurteile und Vorbehalte gegenüber den Psychotherapeuten - auch den ärztlichen - werden wieder hervorgeholt. „Daraus spricht leider auch die immer noch vorhandene negative Einstellung gegenüber psychischen Krankheiten und gegen die Psychotherapeuten in den KVen. Diese KVen müssen sich fragen, ob sie sich für die Behandlung psychischer Krankheiten zuständig erklären oder nicht.“