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  • Veröffentlichungsdatum 24.09.2020
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Luftreinigungsgeräte: kein Ersatz für regelmäßiges Lüften

Derzeit wird viel über das richtige Lüften und den Einsatz von mobilen Geräten zur Luftreinigung in psychotherapeutischen Praxen diskutiert. Laut einer Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Bundesumweltamt auf Anfrage der DPtV kann regelmäßiges Lüften durch Stoß- und Querlüften oder über Lüftungstechnik in den Räumen das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 deutlich reduzieren. Sogenannte Luftreinigungsgeräte stellen keinen Ersatz für konsequentes Lüften der Innenräume dar. „Die IRK empfiehlt in Innenräumen bei der jetzigen virologischen Kenntnislage für eine möglichst hohe Zufuhr von Frischluft zu sorgen. Dies ist notwendig ungeachtet anderer Schutzmaßnahmen wie dem Einhalten von Mindestabständen oder dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.“

Laut Empfehlungen der IRK sollten ergänzende Luftreinigungsgeräte „stets mit hochabscheidenden Filtern (Filterklassen H 13 oder H 14) ausgestattet sein, da nur diese eine wirksame Reduktion von Viren in der Luft gewährleisten. Feinfilter der Klassen F 7 bis F 9, wie sie zum Beispiel in herkömmlichen raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) mit zwei Filterstufen zum Einsatz kommen, reichen zur wirksamen Virenreduzierung nicht aus.“

Ausführliche Informationen: