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  • Veröffentlichungsdatum 08.02.2023
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Mythos „Leichte Fälle“: Oft wiederholt, längst widerlegt!

DPtV: Zugang erleichtern, Kooperation verbessern, Versorgung stärken

„Es ist ein Mythos, dass Psychotherapeut*innen nur ,leichte Fälle‘ behandeln. Leider wird er oft wiederholt – zuletzt in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) und sogar von Bundesgesundheitsminister Lauterbach“, sagt Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). „Fakt ist: 93 Prozent der Patient*innen in der ambulanten Psychotherapie weisen mittlere bis schwer ausgeprägte psychische Krankheiten auf. Das ergab eine langjährige Studie der Techniker Krankenkasse.“ Vergleiche von Abrechnungsdiagnosen der Kassenärztlichen Vereinigungen zeigten zudem, dass das Behandlungspektrum bei Psychotherapeut*innen und Psychiater*innen weitgehend ähnlich sei.

Versorgung gezielt weiterentwickeln

„Man sollte die verschiedenen Patient*innengruppen nicht gegeneinander ausspielen“, warnt der Bundesvorsitzende. „Wer psychisch krank ist, hat Anspruch auf eine Behandlung nach Leitlinie. Die Psychotherapeut*innen stehen dafür bereit – aber wir brauchen jetzt eine gezielte Weiterentwicklung der Versorgung, insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen. Kurzfristig können Sonderbedarfszulassungen und die Kostenerstattung helfen.“

Kooperation stärken, Komplexversorgung verbessern

„Laut der in der FAZ zitierten Studie von Felix Wiegand erhalten 92 Prozent der schwer depressiven Patient*innen nach Entlassung aus dem Krankenhaus keine leitliniengerechte Weiterbehandlung. Hier müsste man sich aber zunächst das Entlassmanagement der Kliniken angucken“, sagt Hentschel. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass sich die Kliniken um die Anschlussbehandlung der Patient*innen kümmern. „Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland erhält zahlreiche Beschwerden zu diesem Thema und beklagt ein unzureichendes Entlassmanagement. Das müssen wir leider bestätigen“ Psychotherapeut*innen erhielten oft keine Rückmeldung zu Aufnahme- und Entlassplanungen, Berichte werden nicht zur Verfügung gestellt. „Die Kooperation zwischen dem ambulanten und stationären Bereich muss verbessert werden. Der/die Patient*in muss im Mittelpunkt stehen! Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingeführte strukturierte Komplexversorgung ist da ein Anfang, schließt aber die Hälfte der niedergelassenen Psychotherapeut*innen aus und schafft durch Doppeluntersuchungen unnötige bürokratische Hemmnisse.“