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  • Veröffentlichungsdatum 21.10.2020
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Nachweispflicht für Fortbildung bis 31. Dezember 2020 verlängert

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie wurde die Frist für den Nachweis der 250 Fortbildungspunkte für Vertragspsychotherapeut*innen und Vertragsärzt*innen bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Die Verlängerung der Nachweispflicht galt bereits für das zweite und dritte Quartal und konnte mit Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit nun um ein weiteres Quartal verlängert werden.

Derzeit fallen aufgrund der Coronavirus-Pandemie Fortbildungsveranstaltungen, Kongresse und Qualitätszirkelsitzungen häufig aus. Ein kontinuierliches Sammeln der Fortbildungspunkte durch Präsenzveranstaltungen ist deshalb nicht möglich.

Die Verlängerung der Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung gilt auch für Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen, die bereits mit Honorarkürzungen und Auflagen zum Nachholen der Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren belegt wurden. Sanktionen, die bereits aufgrund des fehlenden Fortbildungsnachweises verhängt wurden, können ausgesetzt werden.  

Die Regelung, wonach 200 Punkte für den Nachweis der Fortbildungsverpflichtung ausreichen, galt nur vom 1. April bis 30. September 2020 und ist damit ausgelaufen.

Weitere Informationen:
https://www.kbv.de/html/1150_48664.php