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  • Veröffentlichungsdatum 29.06.2020
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Nachweispflicht für Fortbildung um ein weiteres Quartal verlängert

Vertragspsychotherapeut*innen und Vertragsärzt*innen ist es auf Grund der Covid-19-Pandemie derzeit kaum möglich, Präsenzfortbildungen zu besuchen und hierdurch Fortbildungsnachweise zu erhalten. Aus diesem Grunde wird die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung für Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen um ein weiteres Quartal verlängert. Kolleg*innen, die einen Nachweis über geleistete Fortbildungen zu einem Stichtag im zweiten oder dritten Quartal 2020 erbringen mussten, erhalten dafür bis zum 30. September 2020 Zeit. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einer entsprechenden Anfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zugestimmt. Die Verlängerung der Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung nach Paragraf 95d SGB V gilt auch für Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen, die bereits mit Honorarkürzungen und Auflagen zum Nachholen der Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren belegt wurden. Darüber hinaus werden Sanktionen, die bereits aufgrund des fehlenden Fortbildungsnachweises verhängt wurden, ausgesetzt. 

Absenkung der Fortbildungspunktzahl auf 200 Punkte

Die Vertreterversammlung der KBV hat darüber hinaus mit den Stimmen der Psychotherapeut*innen für den Zeitraum 1. April bis 30. September 2020 eine Absenkung der für den Nachweis der Fortbildungsverpflichtung erforderlichen Punktzahl von 250 auf 200 Punkte beschlossen. Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen, die in diesem Zeitraum nachweisen müssen, dass sie sich ausreichend fortgebildet haben, brauchen dafür nur 200 Punkte.

 

Weitere Informationen:
www.kbv.de/html/coronavirus.php
www.kbv.de/html/1150_46723.php