Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 06.08.2021
  • Ort
  • Art Meldung

Neue Gruppenangebote in der ambulanten Psychotherapie ab 1. Oktober

Die Gruppenpsychotherapie wird ab Oktober um neue Angebote ergänzt. Nachdem die Psychotherapie-Richtlinie entsprechend erweitert wurde, verständigten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband am 4. August 2021 im Bewertungsausschuss über die Vergütung dieser und weiterer Leistungen zur Erweiterung des Gruppenpsychotherapeutischen Angebotes.

Neu ist ab 1. Oktober 2021 die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung – also gruppenpsychotherapeutische Behandlungen mit drei bis neun Teilnehmer*innen zur Vorbereitung auf eine Gruppenpsychotherapie und zur ersten Symptomlinderung. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär über die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) 35173 bis 35179 im EBM.

Außerdem können probatorische Sitzungen im Gruppensetting durchgeführt und über die neuen GOP 35163 bis 35169 abgerechnet werden. Auch diese Leistungen werden für Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt.

Weitere Anpassungen im EBM ermöglichen die gemeinsame Leitung der Richtlinien-Gruppenpsychotherapie und Probatorik im Gruppensetting durch zwei Therapeut*innen. Die Gruppengröße kann dabei bis auf 14 Teilnehmer*innen erweitert werden.

Gruppenpsychotherapie-Patient*innen und Gruppen-Probatorik-Patient*innen können gleichzeitig in gemischten Gruppensitzungen behandelt werden. Analytische Gruppenpsychotherapien können zukünftig wie in andere Verfahren auch in 50-Minuten-Einheiten angeboten werden.

Probatorische Sitzungen im Krankenhaus sollen zukünftig den Übergang in die ambulante Versorgung erleichtern. Dazu hat der Bewertungsausschuss am 4. August beschlossen, dass zusätzlich zu den probatorischen Sitzungen die Besuchsziffern 01410 und 01413 berechnet werden können.

Die DPtV begrüßt die Erweiterungen des Gruppenpsychotherapeutischen Angebotes für die Versorgung gesetzliche krankenversicherter Patient*innen. Bei den probatorischen Sitzungen im stationären Setting sehen wir Nachsteuerungsbedarf. Es sollte Patient*innen ermöglicht werden, probatorischen Sitzungen während des stationären Aufenthaltes auch in der psychotherapeutischen Praxis wahrzunehmen. Der Gesetzgeber hat zwischenzeitlich reagiert und im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) die gemeinsame Selbstverwaltung beauftragt, entsprechende Regelungen zu schaffen. Diese müssen im nächsten Schritt in der Psychotherapie-Richtlinie umgesetzt werden.