Neue monatliche TI-Pauschale – was jetzt zu tun ist
Liebe Kolleg*innen, wir haben Sie am 04.07.2023 über die Einführung der neuen monatlichen TI-Pauschalen informiert: https://t1p.de/rz3hn. Mittlerweile hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einem Briefwechsel mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) klargestellt, dass den Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen keine Abschläge drohen, wenn Sie das eRezept und die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) nicht vorhalten. Weitere Informationen erhalten Sie im internen Bereich ...
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