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  • Veröffentlichungsdatum 25.03.2020
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Neue Sonderregeln zu Videobehandlung und Gruppenpsychotherapie

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich gestern auf Sonderregeln zu Psychotherapeutischen Videositzungen geeinigt.

Ab sofort bis zum 30. Juni 2020 gilt:

  • Psychotherapeutische Sprechstunden und Probatorische Sitzungen können in Ausnahmefällen, z. B. wenn ein Aufsuchen der Praxis dem Patienten nicht zumutbar ist, auch bei einem in der Praxis noch nicht bekannten Patienten als Videobehandlung erbracht werden.

    Dies erlaubt es im Einzelfall, diagnostische Einschätzungen und eine Einleitung von Psychotherapie auch per Video und ohne physischen Kontakt zwischen Patient*in und Psychotherapeut*in zu beginnen. Dabei gelten die Vorgaben der Landeskammer zur Berufsordnung in Bezug auf die Gestaltung der Erstkontakte. Diesbezüglich erwarten wir, dass entsprechende Informationen durch die Kammern vorgehalten werden.
     
  • Gruppentherapie kann unbürokratisch in Einzeltherapie umgewandelt werden: für je eine bewilligte Gruppensitzung (100 Min.) darf je eine Einzelsitzung durchgeführt werden (50 Min.). Für die Umwandlung ist eine formlose Anzeige bei der Krankenkasse erforderlich.

    Gruppenpsychotherapie gehört zu den medizinisch notwendigen Maßnahmen und kann weiterhin im persönlichen Kontakt durchgeführt werden. Dabei sollte kritisch geprüft werden, ob dies unter Beachtung des Infektionsschutzes möglich ist. Durch die Umwandlung von Gruppen- in Einzelsitzungen können Infektionsrisiken minimiert werden, wenn dies erforderlich ist. Diese Einzelsitzungen können bei Bedarf per Video durchgeführt werden.
     
  • Neuropsychologische Therapie: Probatorische Sitzungen dürfen auch in der Neuropsychologischen Therapie per Video durchgeführt werden.

 

Die Regelungen gelten befristet bis zum 31.06.2020, eine notwendige Verlängerung wird bis zum 31.05.2020 geprüft.
Die Regelungen gelten ab dem 23.03.2020 vorbehaltlich der Beanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)