Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassen haben vereinbart, die Pauschale für den Konnektor zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur 2019 nicht abzusenken. Psychotherapeut*innen erhalten damit weiter 1.547 Euro für den Konnektor erstattet. Ab 1. Januar 2020 erfolgt eine Absenkung auf 1.014 Euro. Der Erstattungsbetrag für stationäre Kartenterminals wird ab 1. Oktober 2019 auf 535 Euro angehoben. Dies sind 100 Euro mehr als bisher.
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