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„Ohne Weiterbildung keine Fachpsychotherapeut*innen“
„Mehr als 2000 Praxen würden gerne Weiterbildung anbieten – Erwachsenen-Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen. Aber noch keine einzige hat eine*n Psychotherapeuten*in in Weiterbildung eingestellt – weil gesetzliche Regelungen fehlen. Wir brauchen eine Änderung der Zulassungsverordnung, damit die Weiterbildungs-Therapieleistungen überhaupt in den Praxen erbracht werden können – und wir brauchen Regelungen für ein faires Gehalt für die Weiterbildungs-Psychotherapeut*innen“, sagte Barbara Lubisch, Stv. Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), heute in Würzburg. Auf einer Kundgebung im Vorfeld des 44. Deutschen Psychotherapeutentags (DPT) kritisierte ein breites Psychotherapie-Bündnis aus Studierenden, Ausbildungsteilnehmenden, Verbänden, Kammern und Institutionen die nach wie vor fehlende Finanzierung der neuen Weiterbildung. Die Kundgebung wurde auch von der Bayerischen Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention Judith Gerlach unterstützt.
Ohne Nachwuchs fehlt die Versorgung
„Wir fordern Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf, seine Zusage vom letzten Jahr einzuhalten. Er muss die dringend notwendigen gesetzlichen Regelungen schaffen – und zwar jetzt, noch im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Wir verlieren sonst den psychotherapeutischen Nachwuchs, denn ohne Weiterbildung gibt es keine Fachpsychotherapeut*innen. Jeder Zeitverzug verschlechtert die ohnehin angespannte psychotherapeutische Versorgung“, warnte Lubisch.
Maßnahmen liegen lange auf dem Tisch
Auch Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, sah den Handlungsbedarf beim Ministerium: „Die Finanzierungslücke ist klar definiert. Die Maßnahmen, sie zu schließen, liegen lange auf dem Tisch. Jetzt muss der Bundesgesundheitsminister handeln, um die Finanzierung der Weiterbildung zu sichern."
Reform ohne Finanzierung
Seit der Reform von 2019 besteht die Ausbildung aus einem Psychotherapiestudium und einer anschließenden Weiterbildung in Anstellung zur Fachpsychotherapeut*in. In der Weiterbildung haben die bereits approbierten Psychotherapeut*innen Anspruch auf ein angemessenes Gehalt. Ohne Gesetzesänderung fehlen die finanziellen Mittel, damit Praxen, Ambulanzen und Kliniken genügend Weiterbildungsstellen schaffen können.