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  • Veröffentlichungsdatum 12.09.2019
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Orientierungspunktwert: Bis zu 110,42 Euro für Einzeltherapie erreichbar

Der Bewertungsausschuss hat im August 2019 den Orientierungspunktwertes (OPW) für das Jahr 2020 um 1,52 Prozent gesteigert und auf 10,9871 Cent festgelegt. Dieser Beschluss hat Auswirkungen auf alle psychotherapeutischen Leistungen im Kapitel 23 und 35 des EBM.

Hier einige Beispiele:

  • Eine genehmigungspflichtige Einzeltherapie wird ab dem 1.1.2020 mit 101,30 € vergütet.
  • Inkl. eines Strukturzuschlages von maximal 9,12 € (Einzeltherapie) können zukünftig 110,42 € erreicht werden.
  • Die psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung wird ab 2020 mit 50,76 € pro 25 Minuten zzgl. des Strukturzuschlages von maximal 4,62 € mit 55,38 € vergütet.

Als Ergebnis der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes hatte der Bewertungsausschuss im April 2019 die Vergütung der genehmigungspflichtigen Leistungen, der psychotherapeutischen Sprechstunde, Akutbehandlung und genehmigungspflichtigen Leistungen rückwirkend ab dem dritten Quartal 2018 um ca. zehn Prozent erhöht.

Mit diesen Beschlüssen konnte die Basis für die Vergütung 2020 gelegt werden.