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  • Veröffentlichungsdatum 17.09.2020
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Orientierungspunktwert wird 2021 um 1,25 Prozent angehoben

Der erweiterte Bewertungsausschuss hat gegen die Stimmen der Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen – vertreten durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) –  den Orientierungspunktwert (OPW) für das Jahr 2021 um 1,25 Prozent auf 11,1244 Cent (aktuell: 10,9871 Cent) angehoben. Die zur Vergütung der Vertragsärzte*innen und Vertragspsychotherapeuten*innen zur Verfügung stehende Gesamtvergütung wächst damit um knapp 500 Millionen Euro bundesweit.

„Zu wenig“, argumentierten die Vertragsbehandler*innen angesichts des immensen Zusatzaufwandes, der durch die Corona-Pandemie in den Praxen entstanden ist. Über die Anhebung des Orientierungspunktwertes wird die gesamte Vergütung der abgerechneten Leistungsmenge prozentual angehoben. Damit erweitert sich erneut die Schere zwischen den Durchschnittserträgen der fachärztlichen Arztgruppen und den Psychotherapeut*innen. Denn 1,25 Prozent von geringeren Durchschnittserträgen bedeutet eben auch nur eine vergleichsweise geringe absolute Summe, die dann mehr zur Verfügung steht. Damit zementiert eine allgemeine Steigerung des OPW die Unwucht in der Benachteiligung der „Sprechenden Fachgruppen“ gegenüber den eher technisch-somatisch orientierten Fachgruppen.

Am 11. August 2020 wurden bereits die regionalen Veränderungsraten der Morbidität und Demografie beschlossen. Sie bilden die Grundlage für die regionalen Vergütungsverhandlungen, die im Herbst beginnen. Für den steigenden Behandlungsbedarf wird ein zusätzlicher Vergütungsumfang von 70 Millionen Euro erwartet. Dieser zusätzliche Betrag sollte anteilmäßig auch den Psychotherapeuten*innen in den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen zugutekommen.