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  • Veröffentlichungsdatum 15.09.2020
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PDSG gefährdet Vertrauensverhältnis – KBV-Vertreterversammlung unterstützt Antrag der Psychotherapeut*innen

„Wir müssen das Thema Datenschutz gegenüber unseren Patienten sehr ernst nehmen. Das ist der Kern unserer Arbeitsbeziehung zum Patienten und damit essentiell“, kritisierte Barbara Lubisch, Stv. DPtV-Bundesvorsitzende den aktuellen Entwurf des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) in der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Ein Antrag der Vertreter*innen der Psychotherapeut*innen wurde von der Versammlung mit großer Unterstützung angenommen. Darin wird der Bundesrat aufgefordert, am 18. September 2020 den Vermittlungsausschuss anzurufen, damit das PDSG Patientendatenschutz und Patientenrecht gerecht wird und einen tatsächlichen Mehrwert für die Praxen bringt.

Der aktuelle Entwurf sieht keine feste Einwilligung der Patient*innen zur individualisierten Datenauswertung mehr vor und entspricht damit exakt dem Änderungsvorschlag der Krankenkassen. Damit wird die Rolle der Krankenkassen gestärkt, ihren Versicherten individualisierte Versorgungsangebote zu machen – nun auch ohne ausdrücklich Zustimmung der Versicherten. Diese Vorgehensweise stellt nicht nur einen massiven Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Patient*innen dar, sondern gefährdet auch das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzt*innen/Psychotherapeut*innen und ihren Patient*innen.

Bereits Ende August hatte die DPtV Verstöße des PDSG gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kritisiert. „Krankenkassen haben in den ärztlichen/psychotherapeutischen Hoheitsgebieten von Diagnostik und Indikation nichts zu suchen“, betont Barbara Lubisch.