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  • Veröffentlichungsdatum 14.11.2018
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Pflegepersonal-Stärkungsgesetz enthält wichtige Regelungen für Psychotherapeuten

Videobehandlung in der Psychotherapie soll ermöglicht werden, Frist für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur verlängert!

Der Deutsche Bundestag hat am 9. November das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) beschlossen.

Damit soll der Anwendungsbereich von telemedizinischen Leistungen auch auf die psychotherapeutische Behandlung erweitert werden. Die Regelung sieht vor, dass mit Wirkung zum 1. April 2019 durch den Bewertungsausschuss eine Regelung im EBM zu treffen ist, nach der Videosprechstunden in einem weiten Umfang ermöglicht werden. Die Besonderheiten in der psychotherapeutischen Versorgung sind dabei zu berücksichtigen.

Des Weiteren wird die Frist, innerhalb derer die Praxen an die  Telematikinfrastrukturanzuschließen sind, aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Industrie auf den 1. Juli 2019 verschoben. Entsprechende Verträge mit Anbietern sind jedoch bis Ende März 2019 abzuschließen.

DPtV-Kommentar:
Die Verschiebung der Fristen für die Bestellung bzw. Inbetriebnahme des Anschlusses an die Telematik-Infrastruktur um 3 bzw. 6 Monate war überfällig, da bei vielen ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen die mit der Praxissoftware kompatiblen Konnektoren weiterhin nicht lieferbar sind.

Wir begrüßen, dass Psychotherapeuten mit dem PpSG die Möglichkeit erhalten sollen, psychotherapeutische Behandlung auch per Videoübertragung durchzuführen. In bestimmten Situationen und Patientengruppen kann eine Videobehandlung sinnvoll sein, z.B. bei Menschen mit Behinderungen, bei sehr weiten Anfahrtswegen, Eltern mit Säuglingen/Kleinkindern, älteren Patienten, Patienten mit Auslandseinsatz/-aufenthalt o.ä.. Eine datensichere und adäquat finanzierte Infrastruktur ist allerdings erforderlich. KBV-zertifizierte Videodienstanbieter kommen dafür infrage; unsere Forderung ist, dass die zu schaffenden EBM-Regelungen den entsprechenden finanziellen und zeitlichen Aufwand abdecken müssen.

Um die Videobehandlung bundesweit zu ermöglichen ist die Öffnung der Musterberufsordnung (MBO) der Psychotherapeuten für Fernbehandlungen erforderlich. Der Deutsche Psychotherapeutentag hat das Thema am 17. November 2018 auf der Tagesordnung. Es ist geplant, die MBO so zu ändern, dass die Videosprechstunde (wie jede Behandlung über Kommunikationsmedien) unter besonderer Beachtung der Sorgfaltspflichten zulässig ist. Dazu gehört, dass Diagnose- und Indikationsstellung sowie die Aufklärung im persönlichen Kontakt erfolgen.