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„PiA müssen ab sofort mindestens 1000 Euro monatlich erhalten“
„Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) müssen ab sofort für ihr Psychiatrie-Jahr (praktische Tätigkeit I) mindestens 1000 Euro monatlich erhalten. Das schreibt das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz vor“, fordert Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Das Gesetz tritt am heutigen 1. September 2020 in Kraft und ändert Studium sowie Weiterbildung der zukünftigen Psychotherapeut*innen. Im Reformgesetz wurde darüber hinaus auch die PiA-Vergütung im gesetzlich vorgeschriebenen Praxis-Jahr geregelt, das unter anderem in psychiatrischen Kliniken absolviert wird. „Einige Kliniken bezahlen ihre PiA fair. Oft aber erhalten sie nur wenig oder gar kein Gehalt und sind nicht sozialversichert. Damit muss ab sofort Schluss sein.“
Kliniken erhalten Refinanzierung
„Wir haben festgestellt, dass es an manchen Kliniken noch ein Informationsdefizit zu den neuen Regelungen gibt“, sagt Psychotherapeut Hentschel. „Dabei ist es einfach: Den Kliniken wird diese PiA-Vergütung durch die Krankenkassen refinanziert.“ Eine aktuelle Studie zu PiA-Gehältern, so Hentschel, zeige eine Vergütung von unter 500 Euro netto bei knapp der Hälfte der Befragten. „Das ist definitiv zu wenig. Die im Reformgesetz vorgesehene Vergütung von 1000 Euro ist ein Schritt in die richtige Richtung. Sie entspricht aber noch lange nicht der wertvollen Arbeit, die PiA tagtäglich in der stationären psychotherapeutischen Versorgung leisten.“ Eigentlich müssten PiA eine Vergütung nach ihrem Grundberuf erhalten – schließlich haben sie schon ein Hochschulstudium abgeschlossen.
Neue Studiengänge ausreichend finanzieren
Auch die neuen zur Approbation führenden Studiengänge mit anschließender Weiterbildung sind seit heute die gültige Möglichkeit, sich für den Psychotherapeutenberuf zu qualifizieren. „Damit gilt jetzt eine sinnvolle Aus- und Weiterbildungsstruktur“, erklärt der Bundesvorsitzende. „Wir fordern die Länder auf, die insbesondere für die praktischen Studienanteile notwendigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, damit die Studiengänge entsprechend der Gesetzeslage durchgeführt werden können.“