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PKV, Beihilfe und DGUV: Corona-Regeln bis 31. Dezember 2021 verlängert
Die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe wurden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Psychotherapeutische Einzelsitzungen, Akutbehandlungen und Gruppentherapien mit bis zu acht Patient*innen und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen sind für Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) und für Beihilfeberichtigte weiterhin per Videoübertragung möglich. Es gibt hierbei keine Begrenzung bei der Anzahl der Patient*innen und der Leistungsmenge.
Auch die Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen während der Corona-Pandemie nach Nummer 245 GOÄ gilt – letztmalig – bis 31. Dezember 2021. Einmal je Sitzung kann diese zum 1,0-fachen Satz in Höhe von 6,41 Euro abgerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist der unmittelbare, persönliche Kontakt zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in.
Bis 31. Dezember 2021 verlängert wurden auch die Corona-Sonderregelungen für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Psychotherapeut*innen können entsprechend der Behandlungsziffern (P-Ziffern) Videosprechstunden abrechnen. Für eine volle Behandlungsstunde (50 Minuten) mit 100 % und für eine halbe Behandlungseinheit (25 Min) mit 50 % der jeweiligen P-Ziffer. Für die Videosprechstunde wird ein Zuschlag von 12 Euro für eine volle Stunde bzw. 6 Euro für eine halbe Stunde gezahlt, wenn ein zugelassenes zertifiziertes Videosystem eingesetzt wird. Die Regelung gilt auch für neuropsychologische bzw. neuropsychotherapeutische Leistungen die bisher analog zum Psychotherapeutenverfahren (PTV) honoriert werden.