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  • Veröffentlichungsdatum 23.03.2021
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PKV: Corona-Sonderregelungen bis 30. Juni 2021 verlängert

Die psychotherapeutische Behandlung per Video und telefonische Beratung ist für Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) und für Beihilfeberichtigte weiterhin möglich. Die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe wurden bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Für telefonische Beratungen können weiterhin 30 Minuten je Termin (maximal vier telefonische Beratungen innerhalb eines Kalendermonats) abgerechnet werden.

Ebenfalls bis zum 30. Juni 2021 verlängert wurde die Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen während der Corona-Pandemie nach Nummer 245 GOÄ analog. Einmal je Sitzung kann diese zum 1,0-fachen Satz in Höhe von 6,41 Euro abgerechnet werden.