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  • Veröffentlichungsdatum 30.06.2021
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PKV: Corona-Sonderregelungen bis 30. September 2021 verlängert

Die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe wurden bis zum 30. September 2021 verlängert. Die psychotherapeutische Behandlung und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen sind für Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) und für Beihilfeberichtigte weiterhin per Videoübertragung möglich. Es gibt hierbei keine Begrenzung bei der Anzahl der Patient*innen und der Leistungsmenge. Die erweiterte telefonische Beratung mit Mehrfachberechnung der Nummer 3 GOÄ wird jedoch zum 30. Juni auslaufen.

Bei der konsiliarischen Erörterung gemäß Nummer 60 GOÄ ist im Rahmen der Corona-Sonderregelungen statt der sonst geforderten vorherigen persönlichen Befassung mit dem/der Patient*in auch die Befassung mit dem/der Patient*in per Video zulässig.

Ebenfalls verlängert wurde die Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen während der Corona-Pandemie nach Nummer 245 GOÄ. Einmal je Sitzung kann diese zum 1,0-fachen Satz in Höhe von 6,41 Euro abgerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist der unmittelbare, persönliche Kontakt zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in.