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PKV: Psychotherapeutische Videositzungen verlängert – Hygienezuschlag reduziert
Psychotherapeut*innen können Versicherte der privaten Krankenversicherung bis zum 31. Dezember 2020 mit Hilfe psychotherapeutischer Videositzungen behandeln. Die Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe verlängerten ihre gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen entsprechend.
Wegen der ansteigenden Infektionszahlen wurde die Abrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwendiger Hygienemaßnahmen während der Corona-Pandemie nach Nummer 245 GOÄ analog ebenfalls verlängert. Die Kompromisslösung sieht jedoch ab dem 1. Oktober nur noch den 1,0-fachen Satz in Höhe von 6,41 Euro je Sitzung vor. Die Abrechnungsempfehlung sollte ursprünglich zum 30. September 2020 auslaufen.
Für Psychotherapeut*innen ist die Berechnung der Analoggebühr Nr. 245 GOÄ einmal je Sitzung zum 1,0-fachen Satz möglich. Voraussetzung hierfür ist der unmittelbare, persönliche Kontakt zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in.