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  • Veröffentlichungsdatum 30.09.2020
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PKV: Psychotherapeutische Videositzungen verlängert – Hygienezuschlag reduziert

Psychotherapeut*innen können Versicherte der privaten Krankenversicherung bis zum 31. Dezember 2020 mit Hilfe psychotherapeutischer Videositzungen behandeln. Die Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe verlängerten ihre gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen entsprechend.

Wegen der ansteigenden Infektionszahlen wurde die Abrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwendiger Hygienemaßnahmen während der Corona-Pandemie nach Nummer 245 GOÄ analog ebenfalls verlängert. Die Kompromisslösung sieht jedoch ab dem 1. Oktober nur noch den 1,0-fachen Satz in Höhe von 6,41 Euro je Sitzung vor. Die Abrechnungsempfehlung sollte ursprünglich zum 30. September 2020 auslaufen.

Für Psychotherapeut*innen ist die Berechnung der Analoggebühr Nr. 245 GOÄ einmal je Sitzung zum 1,0-fachen Satz möglich. Voraussetzung hierfür ist der unmittelbare, persönliche Kontakt zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in.

 

Download: Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen von BÄK, BPtK, PKV-Verband und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder zu telemedizinischen Leistungen bei Erbringung im Rahmen der COVID-19-Pandemie