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  • Veröffentlichungsdatum 08.04.2020
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PKV spricht sich für die Vergütung psychotherapeutischer Leistungserbringung per Telefon während der Corona-Krise aus

In einem Gespräch des Vorstands der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) mit der Leitung des Verbands der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) wurde als konzertiertes Ergebnis festgehalten, dass psychotherapeutische Leistungen auch während der Corona-Krise möglichst in unmittelbarem persönlichem Kontakt in den psychotherapeutischen Praxen erfolgen sollten. Können Patientinnen und Patienten nicht in der Praxis erscheinen und ist auch kein Kontakt über zertifizierte Videodienstleister (orientiert an den Empfehlungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)) möglich, so ist die telefonische Erbringung psychotherapeutischer Leistungen als Ultima Ratio zu sehen: Es sei besser, Maßnahmen im telefonischen Kontakt durchzuführen, als Patientinnen und Patienten psychotherapeutisch unversorgt zu lassen.

„Der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. kann zwar nicht über die Leistungen seiner Mitgliedsunternehmen bestimmen. Die Verbandsleitung wird diese allerdings darüber informieren, dass im Interesse der Aufrechterhaltung der Versorgung während der Corona-Krise die Erweiterung der psychotherapeutischen Leistungserbringung mitgetragen werden soll“, informiert die PTK NRW auf ihrer Homepage.