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Praxen an der Belastungsgrenze – ambulante Versorgung stärken!
„Wir Psychotherapeut*innen sind besorgt und verärgert. Unsere Praxen sind an der Belastungsgrenze. Wir setzen uns täglich dafür ein, dass jede*r Patient*in die Psychotherapie erhält, die ihm zusteht“, sagte Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) auf einer Krisensitzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Mit der Veranstaltung machten Vertreter*innen von Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen auf die enormen Probleme in der ambulanten Versorgung aufmerksam und warnten vor einem „Kollaps“ des Systems. „Wir Psychotherapeut*innen erwarten von der Politik konkrete Gesetzesvorhaben zur Stärkung der ambulanten Versorgung“, forderte Hentschel.
Mehr Kapazitäten, mehr Zulassungen
„Der Bedarf an Psychotherapie steigt. Allein in der Pandemie verzeichnen wir einen Anstieg der Nachfrage in unseren Praxen um 40 Prozent. Für die kommenden Jahre prognostiziert das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) nochmals steigende Nachfrage um 25 Prozent“, verdeutlichte Hentschel den Ernst der Lage. „Dieses können wir in den bestehenden Versorgungsstrukturen nicht bewältigen. Für eine ausreichende Versorgung der Patient*innen müssen mehr psychotherapeutische Versorgungskapazität geschaffen und Vertragspsychotherapeut*innen zugelassen werden.“
Digitalisierung muss Verbesserungen bringen
„Psychotherapeut*innen geht immer mehr kostbare Behandlungszeit durch nicht funktionierende Konnektoren, auslaufende Zertifikate und weitere IT-Problemen verloren. Die Digitalisierung fordert personelle und finanzielle Ressourcen, ohne dass bisher ein einziger Mehrwert für psychotherapeutische Praxen oder Patient*innen entstanden ist.“ Hentschel forderte: „Digitalisierung muss für die Praxen einfach handhabbar sein, stabil laufen und eine spürbare Verbesserung der Versorgungsprozesse bringen sowie finanziert werden.“
Weiterbildung finanzieren
Weiterhin drohe auch in der Psychotherapie ein massiver Fachkräftemangel: „Für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung ist die Weiterbildung junger Kolleg*innen in ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen wesentlich. Das PsychotherapeutenAusbildungsReformGesetz hat für zukünftige Psychotherapeut*innen eine, den anderen akademischen Heilberufen vergleichbare, Aus- und Weiterbildungsstruktur geschaffen. Der Gesetzgeber hat es jedoch schlichtweg versäumt, die Finanzierung der Weiterbildung in Praxen und Ambulanzen zu regeln. Weiterbildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die zusätzliche Ressourcen erfordert“, betont Hentschel.