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  • Veröffentlichungsdatum 04.04.2023
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Privatpatient*innen schlechter gestellt als gesetzlich Versicherte

DPtV: GOÄ/GOP seit 27 Jahren unverändert – dringender Handlungsbedarf

„Vor über drei Jahren haben wir detailliert vorgerechnet, dass die Vergütung von Privatpatient*innen schlechter ist als von gesetzlich Versicherten. Passiert ist in der Zwischenzeit nichts. Wir fordern daher dringend die Reformierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die zuletzt 1996 angepasst wurde“, sagt Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). „Ein weiteres Problem ist die Abrechnung von Leistungen, die es damals noch gar nicht gab – etwa die psychotherapeutische Sprechstunde und -Akutbehandlung, die Rezidivprophylaxe, die Systemische Therapie oder die Neuropsychologische Psychotherapie. Leistungen auf die gesetzlich Versicherte einen Anspruch haben, werden privat Versicherten vorenthalten oder müssen umständlich mit sogenannten ,Analogziffern‘ abgerechnet werden.“

Regelsatz reicht nicht mehr aus

„Die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (GOP) ist an die GOÄ geknüpft“, erklärt der Bundesvorsitzende. Bei dem üblichen 2,3-fachen GOÄ-Satz liege die Privatleistung mittlerweile deutlich unter der Vergütung der gesetzlichen Krankenkassen. „Bei besonders aufwendigen und schwierigen Behandlungen müssen wir unseren Mitgliedern daher bereits raten, über den Regelsatz hinauszugehen – natürlich mit Begründung. Im Einzelfall kann vor einer Behandlung auch eine abweichende Honorarvereinbarung abgeschlossen werden“, sagt Hentschel. „Die Politik ist verantwortlich für Jahrzehnte des Stillstands. Mit den Berufsverbänden gab es unzählige Gespräche und Vorschläge. Jetzt sehen wir keine andere Möglichkeit mehr.“ In einem „DPtV Hintergrund“ vom Oktober 2019 hat der Verband bereits auf die großen Unterschiede zwischen den Vergütungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen hingewiesen.

Großteil der Änderungen unstrittig

„Ende 2022 haben Bundesärztekammer und Psychotherapeutenkammer dem Ministerium für Gesundheit zuletzt einen aktuellen GOÄ-/GOP-Entwurf vorgelegt“, sagt der Bundesvorsitzende. „Ein Großteil der Weiterentwicklungen und Anpassungen sind dabei fachlich völlig unstrittig und mit der Privaten Krankenversicherung sowie der Beihilfe besprochen. Sie sollten schnell umgesetzt werden.“ Mit Verzögerung der GOÄ-Reform würden Leistungen der sprechenden Medizin erheblich benachteiligt.