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Privatpraxen: Behandlung von Bundespolizist*innen höher vergütet
Für psychotherapeutische Leistungen bei Bundespolizist*innen in Privatpraxen gilt ab dem 1. Januar 2021 der 2,3-fache Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Zudem gibt es einen Zuschlag in Höhe von 5 Euro pro Sitzung bei der Durchführung einer tiefenpsychologisch fundierten oder analytischen Psychotherapie. Damit erhalten Psychotherapeut*innen 97,50 Euro pro Sitzung in der tiefenpsychologisch fundierten oder analytischen Psychotherapie und 100,55 Euro pro Sitzung in der Verhaltenstherapie. Die ungleiche Vergütung der verschiedenen Psychotherapieverfahren in der GOÄ hat historische Gründe. Die Verhandlungen zwischen dem Bundesinnenministerium (BMI) und der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zum Thema sind damit abgeschlossen.
Bis zum 30. Juni 2021 kann zudem weiterhin der Hygienezuschlag (GOÄ 245) zum 1,0-fachen Satz einmal pro Sitzung abgerechnet werden.