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  • Veröffentlichungsdatum 07.01.2021
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Privatversicherte: Telefonische Beratung weiter möglich

Weiterhin können Versicherte der privaten Krankenversicherung längere telefonische Beratungen von Psychotherapeut*innen erhalten. Voraussetzung ist, dass eine psychotherapeutische Behandlung dringend erforderlich, aber aufgrund der Corona-Pandemie in der Praxis oder per Videotelefonat nicht möglich ist. Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfe haben dazu eine gemeinsame Abrechnungsempfehlung formuliert.

Abgerechnet werden können allerdings statt bisher 40 Minuten nun nur noch 30 Minuten Telefonberatung je Termin. Bis zu vier telefonische Beratungen à 30 Minuten können innerhalb eines Kalendermonats erstattet werden. Diese leicht geänderte Sonderregelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 und ist bis zum 31. März 2021 befristet.