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  • Veröffentlichungsdatum 15.06.2021
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Probatorische Sitzungen während Krankenhausbehandlung auch in psychotherapeutischen Praxen möglich

Probatorische Sitzungen während der Krankenhausbehandlung können zukünftig auch in psychotherapeutischen Praxen durchgeführt werden. Mit dem am 11. Juni 2021 verabschiedeten Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) wurde diese Regelung klargestellt. Auch für Probesitzungen zur Gruppenpsychotherapie können Patient*innen bereits in die Praxis kommen.

Mit dieser Regelung soll eine erforderliche ambulante Psychotherapie noch während des stationären Aufenthalts insoweit vorbereitet werden, dass die Patient*innen ohne Unterbrechungen weiterbehandelt werden können und gleichzeitig bereits während der Krankenhausbehandlung eine Beziehung zu ihrer/m zukünftigen Psychotherapeut*in aufbauen können. Das Rückfallrisiko in den Wochen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus ist bei psychischen Erkrankungen besonders hoch. Eine nahtlose ambulante Weiterbehandlung kann dieses Risiko erheblich verringern.

Die neuen Regelungen zur Probatorik während der Krankenhausbehandlung müssen noch in der Psychotherapie-Richtlinie umgesetzt werden.