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  • Veröffentlichungsdatum 27.06.2017
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Proteste der Psychotherapeuten erfolgreich - Aufwertung von Sprechstunde und Akutbehandlung beschlossen

Der Bewertungsausschuss hat am 21.06.2017 die Vergütung der neuen Leistungen der Psychotherapeuten Psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung sowie den entsprechenden Strukturzuschlag auf das Niveau der antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen angehoben.

Darüber hinaus wurde zumindest die Sprechstunde als grundversorgende Leistung anerkannt und erhält so die notwendige Förderung, die fachärztlichen grundversorgenden Leistungen laut EBM zusteht. Die Pauschale fachärztliche Grundversorgung (PFG) wurde darüber hinaus für die psychotherapeutischen Leistungen um 3,6% angehoben. Diese Regelungen treten rückwirkend ab 1.4.2017 in Kraft.

In umfangreichen Protesten hatten die Vertragspsychotherapeuten, die DPtV und weitere Verbände zuvor die Politik, insbesondere die Mitglieder des Gesundheitsausschuss darauf hingewiesen, dass die zuvor am 29.03.2017 beschlossenen Vergütungsregelungen, die angestrebte Reform der Psychotherapierichtlinie zum Scheitern bringen können. Die Proteste erreichten insbesondere auch die Entscheidungsträger, den Spitzenverband der Krankenkassen und den unparteiischen Vorsitzenden des Bewertungsausschuss sowie die Rechtsaufsicht über das Entscheidungsgremium, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Allen Kolleginnen und Kollegen die sich an den vielfältigen Protesten beteiligt haben sei herzlich gedankt.

Wie sehen in den Korrekturen, die mit intensiver Vermittlung des Bundesministerium für Gesundheit zwischen den Vertragspartnern zustande kommen konnten, einen Schritt in die richtige Richtung.

Der Bewertungsausschuss hat sich jedoch nicht dazu durchgerungen, die Vergütung der neuen Leistungen dem tatsächlichen Aufwand entsprechend über das Niveau der genehmigungspflichtigen Leistungen anzuheben, die vor einer Behandlung verpflichtenden probatorischen Sitzungen besser zu vergüten und den Strukturzuschlag infrage zu stellen. Die DPtV und die koalierenden Verbände sind sich einig, diese Anliegen weiter zu verfolgen und die begonnenen Klageverfahren weiter bis vor das Bundessozialgericht zu bringen.

Die Bewertung der Gebührenordnungspositionen (GOP) im Einzelnen:

  • psychotherapeutischen Sprechstunde GOP 35151 und Akutbehandlung GOP 35152:
  • 25 min. 421 Pkt. (44,33 €) > 50 min. 842 Pkt. (88,66 €)
     
  • Strukturzuschlag psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung GOP 35254:
  • 25 min. 72 Pkt. (7,58 €) > 50 min. 144 Pkt. (15,16 €)
     
  • Zuschlag psychotherapeutische Grundversorgung GOP 23216:
  • 170 Pkt. (17,90 €)
     
  • Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 23216, GOP 23218:
  • 46 Pkt. (4,84 €)

Der Beschluss tritt nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend in Kraft.