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  • Veröffentlichungsdatum 27.07.2011
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Psychische Störungen – eine neue Volkskrankheit

Pressemitteilung 09/2011

Der Krankenhausreport 2011 der Barmer GEK registriert einen starken Zuwachs stationärer Behandlungen bei psychischen Krankheiten. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) sieht im geplanten GKV-Versorgungsstrukturgesetz keinen Ansatz zur Verbesserung der Versorgung psychisch Kranker.

Für die stationäre Versorgung psychischer Erkrankungen wurden nach den Angaben der Barmer GEK im Jahr 2010 mehr als 670 Millionen Euro aufgewendet, wovon allein 300 Mio. Euro auf die stationäre Versorgung von Depressionen entfielen. In den letzten zwanzig Jahren ist demnach ein Anstieg der stationären Fälle um 129 Prozent zu verzeichnen. Eine Wiedereinweisungsquote von 30 Prozent innerhalb eines Jahres offenbare Versorgungsdefizite, betonte die Kasse bei der Vorstellung des Reportes. Depression sei eine Volkskrankheit, die das Gesundheitswesen vor neue Herausforderungen stelle.

Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung teilt diese Einschätzung der Krankenkasse und fordert entsprechende Maßnahmen im geplanten GKV-Versorgungsstrukturgesetz. „Leider ist hier keine Entwicklung zu sehen, die Politik ignoriert die Probleme“, sagt Dipl.-Psych. Dieter Best, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) heute. „Zum einen müssen die Rahmenbedingungen für die im Verhältnis zur stationären Behandlung kostengünstige ambulante Psychotherapie verbessert werden und zum anderen muss die Finanzierung des zunehmenden psychotherapeutischen Behandlungsbedarfs gesichert werden. Für beides sieht das GKV-Versorgungsstrukturgesetz keine Verbesserungen vor“, moniert Best.

Es bestehen Defizite zwischen der ambulanten und stationären Versorgung, solange Psychotherapeuten nicht selbst die Einweisung in ein Krankenhaus vornehmen können, sondern dafür einen Arzt brauchen. „Der Umweg über den Arzt belastet die Patienten und führt zu Missverständnissen“, betont Best. Die Einschränkung der Behandlungs- und Entscheidungsmöglichkeiten der Psychotherapeuten, wie sie im Psychotherapeutengesetz von 1999 festgelegt wurden, müssten endlich aufgehoben und den Anforderungen angepasst werden. Spezielle Therapieangebote für chronisch psychisch Kranke sind derzeit nur unter erschwerten Bedingungen möglich und auch Gruppentherapien, die nur in zwei Prozent aller Fälle durchgeführt werden, müssten gefördert werden.

Die langen Wartezeiten auf eine ambulante Psychotherapie tragen ebenfalls zur Zunahme der kostenträchtigen Krankenhausbehandlungen bei. Daraus folgt, dass die Bedarfsplanung, nach der Kassensitze vergeben werden, reformiert und Behandlungskapazitäten für psychisch kranke Patienten ausgebaut werden müssen. Damit sich die psychotherapeutische Versorgung weiterentwickeln kann, muss das Morbiditätsrisiko direkt auf die Krankenkassen übergehen, fordert Best. Dies bedeute, dass die notwendigen Mittel für die Versorgung der psychisch Kranken nicht der allgemeinen Krankenversorgung entzogen werden, sondern Krankenkassen zusätzliche Mittel bereitstellen müssen. „Wir hoffen, dass in den weiteren parlamentarischen Beratungen die Politik den dringenden Handlungsbedarf erkennt und entsprechende gesetzliche Regelungen vornimmt“, sagt Best eindringlich.