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  • Veröffentlichungsdatum 25.01.2019
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Psychotherapeuten erwarten Änderungen im Text des Terminservicegesetzes

Gemeinsame Pressemitteilung - TSVG – Petition: Keine neuen Hürden für Psychotherapie

„Wir sind zuversichtlich, dass die dem Gesundheitsminister Jens Spahn vorgetragenen Probleme und Vorschläge zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) § 92 Sozialgesetzbuch V (SGB V) sorgfältig geprüft und Änderungen in den Formulierungen darin vorgenommen werden“, erklärten die Vertreter der drei Verbände, die die sehr erfolgreiche Petition gegen die ‚gestufte und gesteuerte Versorgung‘ für psychisch kranke Menschen auf den Weg gebracht hatten. Neben den Initiatoren (Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (VAKJP)) hatten weitere 28 Berufs- und Fachverbände der Psychotherapeuten die Petition unterstützt.

In der letzten Woche wurde intensiv im Petitionsausschuss, im Gesundheitsausschuss und in einer von Bundesgesundheitsminister Spahn eingeladenen kleinen Runde von Experten über die psychotherapeutische Versorgung diskutiert und dargelegt, dass eine Änderung des Gesetzentwurfs in diesem Punkt notwendig ist. „Der niedrigschwellige Zugang zur Psychotherapie muss erhalten bleiben“, ist das in großer Einigkeit vorgetragene Ziel.

Einigkeit bestand unter den Psychotherapeuten, Vertretern der Ärzte und der Kassenärztlichen Vereinigungen auch darüber, dass die Koordination von Behandlungen, die Kommunikation und Vernetzung in diesem Bereich noch verbessert werden soll. Welches Modell dazu am geeignetsten erscheint, wird weiter zu diskutieren sein.
„Ein gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Bundesgesundheitsministerium abgestimmter Bericht über das Gespräch am 17.Januar 2019 lässt uns erwarten, dass hier ein ernsthafter Wille zur Veränderung besteht. Wir danken Minister Spahn für die konstruktive Diskussion und werden den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens intensiv weiter begleiten“, erklärten die Verbände.

Die Verbände heben überdies hervor, dass die wichtigste Maßnahme zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung die schon 2015 im Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) zugesagte und immer noch nicht umgesetzte Reform der Bedarfsplanung sei. Nach wie vor fehlen neue Zulassungen für Psychotherapeuten, vor allem im Umland großer Städte, den ländlichen Bereichen und dem Ruhrgebiet. Die Verbandsvertreter äußerten Zustimmung zur Feststellung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): "Wenn Ärzte vor Ort fehlen, bleiben auch die Wartezeiten lang" - dies gelte selbstverständlich auch bei Psychotherapeuten.