Aktuelles

  • Veröffentlichungsdatum 18.06.2013
  • Ort
  • Art Pressemitteilung

Psychotherapeuten fordern für gleichen Arbeitseinsatz gleiches Honorar

Pressemitteilung 09/13

"Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung fordert den Bewertungsausschuss und den Gesetzgeber auf, endlich dafür zu sorgen, dass Psychotherapeuten bei gleichem Arbeitseinsatz ein Einkommen erzielen können wie es jeder im fachärztlichen Versorgungsbereich tätige Vertragsarzt erzielen kann", betont der Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), Dipl.-Psych. Dieter Best angesichts der jetzt veröffentlichten Ergebnisse des ZI zur Einkommenssituation der Ärzte und Psychotherapeuten. Erneut zeigen die Zahlen, dass die Psychotherapeuten am unteren Ende der Einkommensskala verharren. Die Kluft zwischen Ärzten und Psychotherapeuten ist sogar größer geworden.

Das Zentralinstitut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (ZI) hat jetzt den Jahresbericht 2011 zur wirtschaftlichen Situation der Arztpraxen des Jahres 2009 veröffentlicht. Weil Arbeitszeiten und Anteile der Einnahmen aus der Privatbehandlung je nach Arztgruppe unterschiedlich sind, hat das ZI ein Standardisierungsverfahren entwickelt, mit dem die Einkünfte verglichen werden können. Danach liegen die Einkommen der Psychotherapeuten bei gleicher Arbeitszeit und nur auf die Kassenpraxis bezogen ca. 20.000 Euro unter dem Durchschnitt aller Arztgruppen.

Damit sind die Psychotherapeuten weit entfernt vom sogenannten "kalkulatorischen Arztlohn", den nach einem Beschluss des Bewertungsausschusses der Ärzte und Krankenkassen alle durchschnittlich ausgelasteten Arztpraxen als Praxisüberschuss (Umsatz minus Kosten) erreichen können sollen. Er entspricht dem Bruttogehalt eines Oberarztes im Krankenhaus und beträgt 105.000 Euro pro Jahr. Ärzte erreichen im Durchschnitt 93 Prozent dieses Betrages, Psychotherapeuten aber nur 75 Prozent - bei gleicher Arbeitszeit.

Die Benachteiligung der Psychotherapeuten wird noch dadurch vergrößert, dass seit der Erhebung des ZI von 2009 zwar die somatisch tätigen Arztgruppen durch die jährlichen regionalen Honorarverhandlungen deutlich zugelegt haben, nicht jedoch die Psychotherapeuten. Sie müssen sich mit einer minimalen Steigerung von insgesamt 84 Cent pro Psychotherapiesitzung begnügen, das entspricht einem Prozent von Anfang 2009 bis Ende 2013.

Das Bundessozialgericht hat in mehreren Urteilen entschieden, dass der Bewertungsausschuss die Einkommensentwicklung der Psychotherapeuten in regelmäßigen Abständen an die der Ärzte anpassen muss. Dieser Auflage ist der Bewertungsausschuss seit 2008 nicht mehr nachgekommen.

"Der Gesetzgeber hat die Verpflichtung, zeitnah regulierend einzugreifen. Das Bundesgesundheitsministerium hat als Aufsichtsbehörde die Aufgabe, den Bewertungsausschuss zu gesetzeskonformem Handeln anzuhalten", kritisiert Best.