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Psychotherapeuten haben bei vergleichbarer Arbeitszeit mit großem Abstand die geringsten Einkommen aller Arztgruppen
Der gerade veröffentlichte Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV) nach der Vorgabe des § 87c des SGB V zeigt, dass Psychotherapeuten, einschließlich der ärztlichen Psychotherapeuten, mit großem Abstand am untersten Ende der Einkommensskala aller Arztgruppen liegen.
Der erste Bericht der KBV dieser Art analysiert die Umsätze der Arztgruppen in den Kassenärztlichen Vereinigungen für das 1. Halbjahr 2011 und berechnet aufgrund der vom Zentralinstitut der KBV für das Jahr 2008 erhobenen Kostensätze die Praxisgewinne.
Danach erwirtschaftete ein niedergelassener Arzt der somatischen Medizin in den ersten 6 Monaten 2011 einen Überschuss von 49.345 Euro, ein Psychotherapeut nur knapp mehr als die Hälfte, nämlich 25.654 Euro. Von diesem Betrag müssen noch die Kosten für Altersvorsorge und Krankenversicherung abgezogen werden. Während die Überschüsse der Ärzte vom 1. Halbjahr 2010 zum 1. Halbjahr 2011 um 3 Prozent gestiegen sind, sind sie bei den Psychotherapeuten um 0,4 Prozent gefallen.
Der im Verhältnis zu den anderen Arztgruppen geringen Einkommen der Psychotherapeuten können nicht durch Privatbehandlungen kompensiert werden, denn der Anteil der privat abgerechneten Leistungen liegt nach der Erhebung des Zentralinstituts der KBV nur bei der Hälfte des Anteils der anderen Arztgruppen.