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  • Veröffentlichungsdatum 12.03.2014
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Psychotherapeuten Schlusslicht bei Einkommen – Änderung notwendig

Jahresbericht Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung - ZiPP - Pressemitteilung 01/14

Die Psychotherapeuten sind und bleiben Schlusslicht bei der Honorierung der erbrachten Leistungen. Dies zeigen erneut die Zahlen des Jahresberichtes 2012 des Zentralinstitutes der kassenärztlichen Versorgung in Deutschland (Zi) in der jetzt veröffentlichten Erhebung, die die Verhältnisse im Jahr 2010 abbildet. Mit 68.500 Euro betrug der Jahresüberschuss eines Psychotherapeuten weniger als die Hälfte des Überschusses eines Arztes (138.000 Euro). Bei gleicher Arbeitszeit bedeutet dies, dass ein Arzt einen Überschuss von 59,90 Euro je Stunde erzielen konnte, ein Psychotherapeut lediglich 35,80 Euro. Von den Überschüssen sind noch Sozialabgaben und Steuern abzuziehen.

„Diese Ungleichbehandlung ist nicht länger hinnehmbar“, kritisiert der stellvertretende Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), Dipl.-Psych. Dieter Best angesichts der neuen Zahlen. „Die Führung einer professionell ausgestatteten Praxis mit Personal ist unter diesen Umständen nur zu Lasten der privaten Lebensführung des Psychotherapeuten möglich“.

Mit diesen Einkommen sind die Psychotherapeuten auch weit entfernt vom sogenannten „kalkulatorischen Arztlohn“, den nach einem Beschluss des Bewertungsausschusses der Ärzte und Krankenkassen alle durchschnittlich ausgelasteten Arztpraxen erreichen können sollen. Er entspricht dem Bruttogehalt eines Oberarztes im Krankenhaus und beträgt 105.000 Euro pro Jahr.

Das Bundessozialgericht hat in mehreren Urteilen den Psychotherapeuten ein Mindesthonorar je Zeiteinheit zugesprochen. Dies führte in der Umsetzung durch den Bewertungsausschuss jedoch stets nur dazu, dass die Einkommen der Psychotherapeuten bei gleichem Arbeitseinsatz weit unterhalb des durchschnittlichen Einkommens der somatisch tätigen Arztgruppen blieben.

Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung fordert, dass Psychotherapeuten bei gleichem Arbeitseinsatz ein Einkommen erzielen können, wie es jeder im fachärztlichen Versorgungsbereich tätige Vertragsarzt erreicht. „Wenn die Selbstverwaltung nicht in der Lage ist, für Honorargerechtigkeit zu sorgen, muss der Gesetzgeber einschreiten“, wiederholte Best eine immer wieder – bisher erfolglose – erhobene Forderung, um der Ungerechtigkeit bei der Verteilung der Mittel endlich ein Ende zu setzen.