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  • Veröffentlichungsdatum 18.08.2013
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  • Art Pressemitteilung

Psychotherapeuten verdienen mit einer Kassenpraxis nicht einmal die Hälfte ihrer ärztlichen Kollegen

Erhebungen des Statistischen Bundesamtes zur Einkommenssituation - Pressemitteilung 10/13

Ärzte haben nach den jüngsten Erhebungen des Statistischen Bundesamtes ein zwei- bis dreimal höheres Einkommen als Psychotherapeuten. Psychotherapeuten erzielen einen Reinertrag, also Umsatz abzüglich Kosten, in Höhe von nur 61.000 Euro. Ärzte hingegen im Durchschnitt 166.000 Euro. Bei Abzug der Einnahmen von Privatversicherten hatten Ärzte im Jahr 2011 immer noch einen durchschnittlichen Reinertrag von 114.000 Euro, Psychotherapeuten hingegen aber nur 49.800 Euro. "Wir fordern den Bewertungsausschuss auf, endlich dafür zu sorgen, dass Psychotherapeuten bei gleichem Arbeitseinsatz ein Einkommen erzielen können wie es jeder im fachärztlichen Versorgungsbereich tätige Vertragsarzt erzielen kann", betont der Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) Dieter Best angesichts der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen. "Es ist unzumutbar, dass Psychotherapeuten immer wieder vor Gericht und mit jahrelanger Verzögerung Honorarnachschläge einklagen zu müssen", betont Best.

In regelmäßigen Abständen erhebt das Statistische Bundesamt Einkommens- und Kostendaten niedergelassener Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten.

Die jetzt vorliegenden Zahlen für 2011 beweisen erneut, dass Psychotherapeuten bei der ärztlichen Honorarverteilung weit abgeschlagen am unteren Ende der Einkommensskala stehen und dies trotz ähnlicher Arbeitszeiten. Die Benachteiligung der Psychotherapeuten wird noch dadurch vergrößert, dass seit der Erhebung des Statistischen Bundesamtes 2011 zwar die somatisch tätigen Arztgruppen durch die jährlichen regionalen Honorarverhandlungen deutlich zugelegt haben, nicht jedoch die Psychotherapeuten. Sie müssen sich mit einer minimalen Steigerung von insgesamt 84 Cent pro Psychotherapiesitzung seit 2009 begnügen. Die Kluft zwischen den Einkommen der Ärzte und der Psychotherapeuten wird immer größer. Psychotherapeuten können bei Inflationsraten von jährlich ein bis zwei Prozent nur durch Einschränkungen der Praxiskosten, der privaten Lebensführung und der Altersvorsorge über die Runden kommen. Auch die Anstellung von Praxispersonal ist mit diesen Einkommen kaum möglich.

Das Bundessozialgericht hat seit 1999 immer wieder entschieden, dass der Bewertungsausschuss aus Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen die Einkommensentwicklung der Psychotherapeuten in regelmäßigen Abständen an die der Ärzte anpassen muss. Dieser Auflage ist der Bewertungsausschuss seit 2008 nicht mehr nachgekommen.

"Hier wird geltendes Recht einfach ignoriert. Die nächste Bundesregierung muss mit einer gesetzlichen Klarstellung den Bewertungsausschuss verpflichten, die Psychotherapie als reine Zuwendungsleistung so zu vergüten, dass Psychotherapeuten bei gleichem Arbeitseinsatz dasselbe verdienen können wie Ärzte der somatischen Medizin", fordert Best.