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  • Veröffentlichungsdatum 04.11.2013
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Psychotherapeuten verlieren durch Regionalisierung

Absurde Honorarentwicklung - Pressemitteilung 15/13

Die deutschen Psychotherapeuten sind die Verlierer der jetzt abgeschlossenen Honorarverhandlungen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und den Landesverbänden der Krankenkassen. Die somatisch tätigen Ärzte können ein klares Umsatzplus verzeichnen, die Psychotherapeuten verlieren deutlich. „Das ist absurd“, beschreibt Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel, stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) die Lage:  „Während eine Zunahme psychischer Erkrankungen und ein erhöhter Behandlungsbedarf  sowie die Wirksamkeit psychotherapeutischer Behandlungsverfahren durch alle aktuellen Versorgungsstudien bestätigt werden, stagnieren die finanziellen Mittel, die im Rahmen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung für diese Leistungen zur Verfügung gestellt werden. Die Politik muss endlich regulierend eingreifen“, fordert Hentschel.
 
Psychotherapeuten erhalten in 90 Prozent der Kassenärztlichen Vereinigungen eine Honorarbegrenzung für Psychodiagnostik und Krisengespräche. Diese  Leistungen werden, im Gegensatz zu der von den Krankenkassen genehmigten Psychotherapie, nicht direkt von den Krankenkassen, sondern weiterhin aus der sogenannten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung der KVen finanziert.
 
Die rote Laterne im Ranking der schlecht vergütenden KVen erhält eindeutig die KV Berlin. Hier ist man bereit, den Orientierungspunktwert (OPW) für diagnostische Leistungen und „kleine“ Gesprächseinheiten um 55 Prozent abzusenken, sollten die im Honorarverteilungsvertrag bereitgestellten Mittel nicht ausreichen.
 
„Damit werden die Fortschritte der Honorarreform 2009, die eine bundeseinheitliche Vergütung aller psychotherapeutischen Leistungen zum Orientierungswert vorsahen, endgültig zunichte gemacht“, betont Hentschel. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz wurde 2012 das Rad zurückgedreht und eine Regionalisierung der Honorarverteilung durch die KVen ermöglicht. Auf eine magere Umsatzentwicklung für Psychotherapeuten von jährlich 0,2 Prozent  seit 2009 droht nun eine Honorarkürzung von bis zu sechs Prozent, bezogen auf eine im durchschnittlichen Umfang tätige Praxis.
 
Es entstehe ein Flickenteppich unterschiedlicher Honorarsystematiken mit unterschiedlichen aber nahezu flächendeckend negativen Auswirkungen für die Psychotherapeuten, verdeutlicht Hentschel. Auch für die Patienten bringe die Absenkung der Honorare für psychodiagnostische Leistungen und genehmigungsfreie Krisengespräche Nachteile. „Statt diese Leistungen zu fördern und Wartezeiten auf Therapieplätze abzubauen, werden die Psychotherapeuten bestraft, die diese Leistungen anbieten“, zeigt sich Hentschel verärgert.
 
„Die Selbstverwaltung von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen ist erneut nicht in der Lage, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen vernünftig zu regeln. Der Gesetzgeber muss endlich handeln“,  betontHentschel nachdrücklich.
 
Quotierungen und Budgetierungen der Leistungen innerhalb der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), Quartal III bzw. IV – 2013

Ausgehende von einem Orientierungspunkwert (OPW) in Höhe von 3,5363 Cent

 Kassenärztliche Vereinigung  Leistungen innerhalb der MGV
 Baden- Württemberg  Absenkung des OPW um maximal 20 %
 Bayern  Absenkung des OPW um maximal 15 %
 Berlin  Absenkung des OPW auf bis zu 1,6 Cent
 Brandenburg  Absenkung des OPW um maximal 15 %,
 Förderung um 1,5 Cent für  bestimmte Leistungen (23220)
 Bremen  Absenkung des OPW um maximal 50 %
 Hamburg  Quotierung,
 Umfang noch nicht ermittelt
 Hessen  Quotierung,
 Umfang noch nicht ermittelt
 Mecklenburg- Vorpommern  Quotierung,
 Auszahlungspunktwert derzeit unter OPW
 Niedersachsen  ohne Quotierung
 Nordrhein  ohne Quotierung
 Rheinland- Pfalz  Absenkung des OPW auf bis zu  2,5 Cent
 Saarland  Quotierung,
 Auszahlungspunktwert derzeit unbekannt
 Sachsen  Absenkung des OPW um 50 %
 Sachsen- Anhalt  Zeitkontingent in min.,
 bei Überschreitung bis 1,5 fach abgesenkter OPW
 Schleswig- Holstein  Zeitkontingent von ca. 3000 min,
 bei Überschreitung abgesenkter OPW
 Thüringen  Zeitkontingent von ca. 3400 min.,
 bei Überschreitung abgesenkter OPW
 Westfalen- Lippe  Quotierung,
 2-2013 werden 6,9 %  des Leistungsbedarfs nicht vergütet