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Psychotherapeuten verlieren durch Regionalisierung
Die deutschen Psychotherapeuten sind die Verlierer der jetzt abgeschlossenen Honorarverhandlungen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und den Landesverbänden der Krankenkassen. Die somatisch tätigen Ärzte können ein klares Umsatzplus verzeichnen, die Psychotherapeuten verlieren deutlich. „Das ist absurd“, beschreibt Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel, stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) die Lage: „Während eine Zunahme psychischer Erkrankungen und ein erhöhter Behandlungsbedarf sowie die Wirksamkeit psychotherapeutischer Behandlungsverfahren durch alle aktuellen Versorgungsstudien bestätigt werden, stagnieren die finanziellen Mittel, die im Rahmen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung für diese Leistungen zur Verfügung gestellt werden. Die Politik muss endlich regulierend eingreifen“, fordert Hentschel.
Psychotherapeuten erhalten in 90 Prozent der Kassenärztlichen Vereinigungen eine Honorarbegrenzung für Psychodiagnostik und Krisengespräche. Diese Leistungen werden, im Gegensatz zu der von den Krankenkassen genehmigten Psychotherapie, nicht direkt von den Krankenkassen, sondern weiterhin aus der sogenannten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung der KVen finanziert.
Die rote Laterne im Ranking der schlecht vergütenden KVen erhält eindeutig die KV Berlin. Hier ist man bereit, den Orientierungspunktwert (OPW) für diagnostische Leistungen und „kleine“ Gesprächseinheiten um 55 Prozent abzusenken, sollten die im Honorarverteilungsvertrag bereitgestellten Mittel nicht ausreichen.
„Damit werden die Fortschritte der Honorarreform 2009, die eine bundeseinheitliche Vergütung aller psychotherapeutischen Leistungen zum Orientierungswert vorsahen, endgültig zunichte gemacht“, betont Hentschel. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz wurde 2012 das Rad zurückgedreht und eine Regionalisierung der Honorarverteilung durch die KVen ermöglicht. Auf eine magere Umsatzentwicklung für Psychotherapeuten von jährlich 0,2 Prozent seit 2009 droht nun eine Honorarkürzung von bis zu sechs Prozent, bezogen auf eine im durchschnittlichen Umfang tätige Praxis.
Es entstehe ein Flickenteppich unterschiedlicher Honorarsystematiken mit unterschiedlichen aber nahezu flächendeckend negativen Auswirkungen für die Psychotherapeuten, verdeutlicht Hentschel. Auch für die Patienten bringe die Absenkung der Honorare für psychodiagnostische Leistungen und genehmigungsfreie Krisengespräche Nachteile. „Statt diese Leistungen zu fördern und Wartezeiten auf Therapieplätze abzubauen, werden die Psychotherapeuten bestraft, die diese Leistungen anbieten“, zeigt sich Hentschel verärgert.
„Die Selbstverwaltung von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen ist erneut nicht in der Lage, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen vernünftig zu regeln. Der Gesetzgeber muss endlich handeln“, betontHentschel nachdrücklich.
Quotierungen und Budgetierungen der Leistungen innerhalb der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), Quartal III bzw. IV – 2013
Ausgehende von einem Orientierungspunkwert (OPW) in Höhe von 3,5363 Cent
Kassenärztliche Vereinigung | Leistungen innerhalb der MGV |
---|---|
Baden- Württemberg | Absenkung des OPW um maximal 20 % |
Bayern | Absenkung des OPW um maximal 15 % |
Berlin | Absenkung des OPW auf bis zu 1,6 Cent |
Brandenburg | Absenkung des OPW um maximal 15 %, Förderung um 1,5 Cent für bestimmte Leistungen (23220) |
Bremen | Absenkung des OPW um maximal 50 % |
Hamburg | Quotierung, Umfang noch nicht ermittelt |
Hessen | Quotierung, Umfang noch nicht ermittelt |
Mecklenburg- Vorpommern | Quotierung, Auszahlungspunktwert derzeit unter OPW |
Niedersachsen | ohne Quotierung |
Nordrhein | ohne Quotierung |
Rheinland- Pfalz | Absenkung des OPW auf bis zu 2,5 Cent |
Saarland | Quotierung, Auszahlungspunktwert derzeit unbekannt |
Sachsen | Absenkung des OPW um 50 % |
Sachsen- Anhalt | Zeitkontingent in min., bei Überschreitung bis 1,5 fach abgesenkter OPW |
Schleswig- Holstein | Zeitkontingent von ca. 3000 min, bei Überschreitung abgesenkter OPW |
Thüringen | Zeitkontingent von ca. 3400 min., bei Überschreitung abgesenkter OPW |
Westfalen- Lippe | Quotierung, 2-2013 werden 6,9 % des Leistungsbedarfs nicht vergütet |