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  • Veröffentlichungsdatum 15.04.2016
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Psychotherapeuten wieder Schlusslicht bei der Vergütung

Pressemitteilung 03/2016

Berlin, 15. April 2016. Die Einkommenssituation der in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung tätigen Psychotherapeuten ist anhaltend katastrophal. Das zeigt der aktuell vorgelegte Jahresbericht 2014 des Zentralinstitutes für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI), der die wirtschaftliche Situation und Rahmenbedingungen in der vertragsärztlichen Versorgung der Jahre 2010 bis 2013 erfasst.

Während bei den ärztlich-somatisch tätigen Praxen der durchschnittliche Jahresüberschuss (Einnahmen abzüglich Aufwendungen) in den Jahren 2010 bis 2013 um jährlich 1,5 Prozent stieg, gehören die Psychotherapeuten wie in den Vorjahren zu den deutlichen Verlierern. Sie mussten im selben Zeitraum einen Rückgang ihrer Jahresüberschüsse um jährlich 1,7 Prozent hinnehmen.

Damit hat sich die Kluft der durchschnittlichen Jahresüberschüsse somatisch tätiger Ärzte (im Schnitt 145.400 Euro) zu den Psychotherapeuten (65.900 Euro) erneut vergrößert, und das trotz vergleichbarer Arbeitszeiten. Auf eine Stunde Arbeitszeit bezogen erzielen somatisch tätige Ärzte einen Brutto- Überschuss (vor Abzug von Altersvorsorge, Krankenkassenbeitrag und Einkommenssteuer) von 65,20 Euro, Psychotherapeuten nur von 35,40 Euro.

„An der Tatsache, dass die Psychotherapeuten weit abgeschlagen am unteren Ende der Einkommensskala der Vertragsärzte bleiben, hat auch der jüngste Beschluss des Bewertungsausschusses, der eine Nachvergütung und Neubewertung für die genehmigungspflichtigen Leistungen ab dem Jahr 2012 vorsieht, nichts geändert, denn die Honorarsteigerungen sind im Verhältnis zu den Einkommen der somatisch tätigen Ärzte minimal“ kritisiert Dipl.-Psych. Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der Deutschen Psychotherapeuten-Vereinigung (DPtV) heute in Berlin.

„Vor dem Hintergrund der nun vorgelegten ZI-Erhebung ist nicht nachvollziehbar, wie der Bewertungsausschuss in seinem Beschluss so deutlich von der Rechtssystematik bisheriger Bundessozialgerichturteile zu Lasten der Psychotherapeuten abweichen konnte“, kritisiert der stellvertretende Bundesvorsitzende Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel. Wenn ein seit 1999 zugelassener Psychotherapeut sich ein Mindesthonorar und damit sein verfassungsrechtliches Gleichbehandlungsrecht sichern wollte, ist er gezwungen, in den bisher 68 vergangenen Quartalen zur Wahrung seiner Rechtsansprüche in jedem Quartal gegen den Honorarbescheid seiner regionalen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Widerspruch einzulegen. Außerdem muss er entsprechende Musterklagen vor dem Bundessozialgericht (BSG) abwarten. „Das ist ein völlig unhaltbarer Zustand. Wir raten aber jedem Kollegen dringend, bis zu einem erneuten Entscheid des Bundessozialgerichtes an dieser Praxis festzuhalten“, betont Hentschel.

Die DPtV fordert von der Politik eine Präzisierung der gesetzlichen Vorgaben zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen. Außerdem muss die Stellung der Psychotherapeuten innerhalb der Selbstverwaltung konkretisiert und dem somatischen Bereich angepasst werden. Denn von der Selbstverwaltung in der jetzigen Form sind angemessene Honorare nach dem Grundsatz „gleiches Geld für gleiche Leistung“ nicht zu erwarten.