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  • Veröffentlichungsdatum 15.05.2019
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Psychotherapeutenausbildungsreform auf einem guten Weg

Pressemitteilung 07/2019 - Anhörung im Gesundheitsausschuss am 15.Mai 2019

„Wir unterstützen das Gesetzgebungsverfahren und begrüßen, dass die Bundesregierung den Stellenwert der psychotherapeutischen Versorgung mit der Einbindung in das System der Kassenärztlichen Versorgung anerkennt und sich für die qualifizierte Weiterentwicklung des Psychotherapeutenberufs auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse einsetzt“, erklärte die Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung, Dipl.-Psych. Barbara Lubisch heute in Berlin. „Wir begrüßen insbesondere, dass die grundlegende Struktur der anderen akademischen Heilberufe mit einem zur Approbation führenden Studium und anschließender Weiterbildung umgesetzt werden soll. Ebenso ist sehr positiv, dass das Studium an Universitäten stattfinden soll und die bewährten Ausbildungsinstitute zukünftig als Weiterbildungsinstitute vorgesehen sind.“

Nachbesserungen sind wünschenswert hinsichtlich der Berufsausübungsdefinition, die so offen gestaltet werden sollte wie im ärztlichen Bereich; dies würde die vorgesehene Tätigkeit in der Beratung, Prävention, und Rehabilitation auf eine klarere gesetzliche Grundlage stellen, erklärte Lubisch. Das Herzstück der neuen Ausbildung, die Approbationsordnung, fehle leider noch. Von der konkreten Ausgestaltung hänge noch viel ab, besonders die Fragen des ausreichenden Umfangs der praktischen Erfahrung und der ‚Verfahrensvielfalt‘, also des gesicherten Erwerbs von Kenntnissen in allen wissenschaftlich anerkannten Verfahren. Außerdem sei die gesetzliche Absicherung der finanziellen Förderung der ambulanten Weiterbildung ein wichtiges Anliegen, damit die zukünftigen Psychotherapeuten in der Weiterbildungszeit endlich eine faire, ihrer Qualifikation und ihrem Einsatz entsprechende Vergütung erhalten. Die DPtV habe dazu einen Regelungsvorschlag vorgelegt.

Die Einbeziehung somatischer Befunde in die psychotherapeutische Arbeit könne am besten durch die Einführung eines Überweisungsverfahrens gelöst werden. Ergänzungsbedarf bestehe zudem bei Übergangs- bzw. Härtefallregelungen für die derzeitigen ‚Psychotherapeuten in Ausbildung‘ (PiA) sowie für die Gleichstellung der „alten“ Berufe mit dem neuen Beruf, insbesondere bei den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

„Überrascht hat uns die geplante Änderung des § 92 Abs. 6a SGB V, die mit der Ausbildungsreform nichts zu tun hat“, sagte Lubisch. „Wir begrüßen die Absicht, die berufsgruppenübergreifende Kooperation zu fördern, am besten in einer eigenen Richtlinie. Wir lehnen jedoch den Vorschlag ab, in der Psychotherapie-Richtlinie diagnoseorientiert und leitliniengerecht „den Behandlungsbedarf (zu) konkretisieren“. Diese Formulierung würde zur Folge haben, dass die gesamte Richtlinie in Richtung restriktiver und starrer Kontingente umgebildet werden kann, was der individuell bedarfsgerecht anzupassenden Behandlung psychischer Erkrankungen widerspricht. „Es erscheint uns angemessen, für eine Änderung des § 92 SGB V mehr Zeit zu geben und zuerst eine sachliche Diskussion über sinnvolle Versorgungskonzepte zu führen“, schlug Lubisch vor.