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  • Veröffentlichungsdatum 20.05.2022
  • Ort Berlin/Stuttgart
  • Art Pressemitteilung

Psychotherapeutentag: Wichtige Weichenstellung für den Berufsstand

DPtV begrüßt Beschlüsse zur Musterweiterbildungsordnung

„Die Musterweiterbildungsordnung (M-WBO) ist eine große Gemeinschaftsleistung des Berufsstandes“, sagt Barbara Lubisch, Stv. Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Die M-WBO wurde auf dem Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) in Stuttgart verabschiedet. „Mit viel Engagement wurde um einen anspruchsvollen und machbaren Weg zur Qualifizierung der zukünftigen Psychotherapeut*innen gerungen. Die Entscheidungen dazu wurden von breiten Mehrheiten getragen. Trotz vieler Konflikte fand man eine gemeinsame Linie. Die noch offenen Fragen der Finanzierung der Weiterbildung werden wir weiter mit Nachdruck verfolgen“, sagt Psychotherapeutin Lubisch.

Verfahrenskompetenz berücksichtigen

„Nach der Reform der Psychotherapeutenausbildung 2019 ist nun mit der M-WBO eine wichtige Hürde genommen“, betont auch DPtV-Bundesvorsitzender Gebhard Hentschel. „Ab Herbst 2022 können junge Psychotherapeut*innen nach Studium und Approbation ihre Qualifizierung zum/zur Fachpsychotherapeut*in beginnen – analog zur ärztlichen Weiterbildung.“ Besonders seien die Anforderungen zum Erwerb einer weiteren Verfahrensqualifikation im Rahmen der Bereichsweiterbildung diskutiert und beschlossen worden. „Den DPT-Delegierten war es wichtig, die bereits erreichte Verfahrenskompetenz zu berücksichtigen und anzuerkennen, dass es sich hierbei nicht um eine Neu-, sondern um eine Weiterqualifizierung handelt“, berichtet Hentschel. „Wir sind froh, dass damit berufliche Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen wurden und den Patient*innen zukünftig leichter ein breiteres Behandlungsangebot gemacht werden kann.“ Außerdem unterstützten die Delegierten eine Ergänzung zur Vertiefung der fachpsychotherapeutischen Wissenschaftskompetenz.

Zahlreiche Resolutionen

Die DPtV unterstützte auch die Verabschiedung zahlreicher Resolutionen, die sich mit verschiedenen Aspekten guter psychotherapeutischer Versorgung befassten. So machten sich die Delegierten etwa für eine gesetzliche Regelung der Weiterbildungs-Finanzierung stark, für die Sprachmittlung für Migrant*innen und Geflüchtete sowie für eine Verbesserung der ambulanten Versorgung. Auch die zeitnahe Novellierung der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen, der Abbau struktureller Diskriminierung von trans-Menschen, die Verurteilung des Ukraine-Kriegs und die Qualitätssicherung waren Thema. Resolutionen gab es zudem zur ambulanten Versorgung schwer psychisch kranker Menschen und zur Ressourcen-Verschwendung beim Austausch von Konnektoren.